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Schmidt: Ende der Milchquote ist eine Chance für die Milchwirtschaft

Mit dem Auslaufen der EU-Milchquotenregelung zum 31. März 2015 erhalten die Milcherzeuger nach 31 Jahren Mengenregulierung die Entscheidungsfreiheit über die Entwicklung ihrer Produktionsmenge ohne staatliche Einflussnahme zurück.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Auslaufen der EU-Milchquotenregelung zum 31. März 2015 erhalten die Milcherzeuger nach 31 Jahren Mengenregulierung die Entscheidungsfreiheit über die Entwicklung ihrer Produktionsmenge ohne staatliche Einflussnahme zurück.


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Für Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist das Quotenende Teil der Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik hin zu einer verstärkten Marktorientierung. „Die Marktorientierung hat die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Agrar- und Ernährungswirtschaft gestärkt und wesentlich zu ihren Erfolgen auf internationalen Märkten beigetragen. Mit dem Auslaufen der Milchquoten erhalten auch die Milcherzeuger die Möglichkeit, Chancen und Potenziale der internationalen Märkte gezielt zu nutzen“, sagte Schmidt.

 

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter schreibt, scheint die Quotenregelung rückblickens ihre Ziele nicht erreicht zu haben. Sie hat weder zu stabilen Erzeugerpreisen geführt, noch den Strukturwandel aufgehalten. „Zum Teil starke Preisschwankungen konnte auch die Quote nicht verhindern. Stattdessen wurde die EU vom Wachstum des globalen Milchmarktes abgekoppelt. Die Entwicklung zeigt: Die Milchquote ist auf Dauer keine Lösung und angesichts der Chancen des globalisierten Marktes auch nicht mehr sinnvoll“, erklärte Schmidt.

 

Die politischen Rahmenbedingungen zur Begleitung des Milchquotenausstiegs wurden im Zuge der jüngsten Agrarreform sinnvoll gesetzt, erklärt das BMEL weiter. Für die Absicherung der Betriebe seien vor allem die Direktzahlungen von großer Bedeutung. Die Direktzahlungen sichern und stabilisieren das Einkommen der Milcherzeuger. „In Deutschland haben wir bei den Direktzahlungen durch die Gleichstellung von Acker-und Grünlandflächen sowie durch die Einführung einer Umverteilungsprämie zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe mit Blick auf das Auslaufen der Milchquotenregelung bereits wichtige Schritte in die richtige Richtung gemacht“, erklärte der Bundesminister.


Im Rahmen der nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik habe Deutschland die Entscheidung getroffen, die aus der Umschichtung der Direktzahlungen resultierenden Mittel im Rahmen der ländlichen Entwicklung gezielt für landwirtschaftliche Maßnahmen, z.B. für Grünlandstandorte, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökolandbau, Stärkung besonders tiergerechter Haltungsverfahren oder für die Ausgleichszulage in Berggebieten und anderen natürlich benachteiligten Gebieten, zu verwenden. Über die konkrete Verwendung der Mittel würden die Bundesländer entscheiden. Schließlich verweist das Ministerium auf die national umgesetzten Möglichkeiten des Milchpaketes, mit denen die Stellung der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette Milch verbessert werden könne.


Neue staatliche Eingriffe in das normale Marktgeschehen unterstützt die Bundesregierung nicht. „Aus meiner Sicht zeigt die aktuelle Entwicklung auf dem Milchmarkt, dass auch dort die Marktmechanismen funktionieren. Nicht die Superabgabe, sondern der Preis ist künftig das maßgebliche Korrektiv, um den Markt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Warum soll das im Milchmarkt anders sein als in den anderen landwirtschaftlichen Produktbereichen?“, sagte Schmidt. Im Falle außergewöhnlicher Marktkrisen greife das tragfähige Sicherheitsnetz der Gemeinsamen Marktorganisation.

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