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Schmidt: „Ich meine es ernst mit der Branchenorganisation“

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erhöht den Druck auf die Milchbranche. Er ist entschlossen, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, sollte die Branche sich nicht bewegen. Es bestehe sowohl bei genossenschaftliche als auch nicht-genossenschaftlichen Molkereien Nachholbedarf.

Lesezeit: 12 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erhöht den Druck auf die Milchbranche. Er ist entschlossen, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, sollte die Branche sich nicht bewegen. Es bestehe sowohl bei genossenschaftliche als auch nicht-genossenschaftlichen Molkereien Nachholbedarf. Das erklärte der Minister im Interview mit dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe. Die Neugestaltung der Lieferbeziehung steht für den Minister im Fokus. Sein politischer Wille, diese durchzusetzen, werde offensichtlich unterschätzt.

 

Hier das komplette Interview:

 

Sie haben das X in der Gleichung mit mehreren Unbekannten nicht auflösen können. Warum fällt es so schwer, das vorgesehene Hilfspaket zu quantifizieren?

 

Schmidt: Ich bin keiner, der den Bauern ein X für ein U vormacht. Seriös kann ich nur das zusagen, was erreicht ist und nicht das, was irgendwo in den Sternen steht. Auch als Bundesminister entscheide ich nicht allein über Hilfen, sondern gemeinsam mit dem Finanzminister, mit dem Bundestag, den Ländern und der EU-Kommission. Für mich gilt: Substanz geht vor Geschwindigkeit. Mit diesem Prinzip breche ich auch nicht für eine schnelle Schlagzeile bei einer wichtigen Veranstaltung wie dem Deutschen Bauerntag.

 

Hat Ihnen der Bundesfinanzminister die „kalte Schulter“ gezeigt, wie die Opposition vermutet?

 

Schmidt: Das ist völliger Quatsch. Richtig ist, dass wir sehen müssen, wieviel Geld wir aus Brüssel bekommen und wie wir das dann mit nationalen Mittel ergänzen können. Ich bin dafür, dass wir ehrlich miteinander reden und verlässliche Angaben machen. Dieser ganze Berliner Klamauk zu dem Thema hilft den Landwirten überhaupt nicht. Ich erwarte allerdings, dass auch die grünen Länderagrarminister die Zeit nutzen und einen spürbaren Länderanteil zusammentragen, um auch auf Länderebene entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.

 

Der Bauernverband veranschlagt das Finanzvolumen der von Ihnen in Aussicht gestellten Maßnahmen auf 400 Mio Euro bis 500 Mio Euro. Ist das realistisch?

 

Schmidt: Ich kann diese Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigen, weil einige Grundvoraussetzungen mit der Europäischen Kommission noch zu klären sind. Mein Ziel ist und bleibt ein deutlicher Betrag für die Unterstützung betroffener Landwirte. Eins ist für mich aber auch klar: Wenn wir staatliche Gelder in der Notlage zur Verfügung stellen, verbinden wir damit auch konkrete Erwartungen. Es ist doch nicht verständlich, dass die Milchbranche keine Konsequenzen aus der letzten Marktkrise gezogen und sich in den vergangenen zehn Jahren nichts geändert hat. Ich bin nicht bereit, Geld für etwas zu geben, wenn ich jetzt schon weiß, dass in einigen Jahren die gleiche Situation wieder eintreten wird. Das wollen auch die Milchbauern nicht, deswegen bin ich in diesem Punkt konsequent: Staatsgelder müssen zur Verbesserung der Liquidität und für Mengendisziplin, aber in einem weiteren Schritt auch für strukturelle Änderungen im Bereich der Wertschöpfungskette genutzt werden.

 

Wie soll das praktisch umgesetzt werden, Unterstützungszahlungen an Mengendrosselungen knüpfen?

 

Schmidt: Da müssen wir abwarten, wie die Brüsseler Konditionen für das erwartete neue Hilfspaket aussehen. Die Gemeinsame Marktorganisation lässt es zu, für einen begrenzten Zeitraum Hilfen an Mengendisziplin zu knüpfen. Wie die Kommission das ausgestalten wird, ist mir im Detail noch nicht bekannt. Ich habe aber Vorschläge unterbreitet, wie Liquiditätshilfen wirksam ausgestaltet und mit Mengendisziplin verbunden werden können.

 

Das hört sich nach neuen Beschäftigungsfeldern für Behörden und Ämter an…

 

Schmidt: Gerade das will ich vermeiden. Ich möchte nicht, dass wir wieder Legionen von Zollbeamten bei Hauptzollämtern damit beschäftigen, eine Pseudoquote zu managen. Ich sehe vielmehr die Branche in der Pflicht, ihren Teil der Marktverantwortung zu übernehmen. Jeder, der für sich staatliche Hilfen in Anspruch nimmt, muss eine Gegenleistung erbringen und einen Beitrag zur Marktberuhigung leisten.

 

Sie erwarten detaillierte Vorschläge der Kommission für den nächsten Rat am 18. Juli?

 

Schmidt: Ja. Ich erwarte, dass wir dann das X auf europäischer Ebene auflösen können. Nach meinen letzten Gesprächen mit dem Agrarkommissar gehe ich davon aus, dass er in der Sitzung am 18. Juli ein Gerüst über die Hilfsmöglichkeiten und -strukturen vorlegen wird. Über die nationale Ausgestaltung sind wir im Gespräch mit den Ländern. Mein Ziel ist, möglichst vor Beginn der Sommerpause im August Klarheit über die Hilfsmaßnahmen zu bekommen.

 

Wann soll das Geld fließen?

 

Schmidt:Ich will erreichen, dass die ersten Gelder noch in diesem Jahr auf den Höfen ankommen. Das hängt aber von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, vor allem auf EU-Ebene, ab. Wir hatten das erste Hilfsprogramm innerhalb eines halben Jahres über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung umgesetzt. Das hat sehr gut funktioniert, übrigens deutlich besser als in anderen Ländern der EU, die erst in den letzten Tagen vor der Auslauffrist die ihnen zustehenden Mittel in Anspruch genommen haben.

 

Was erwarten Sie von der Sonder-Agrarministerkonferenz in Brüssel drei Tage vor der Ratssitzung?

 

Schmidt:Die Sonder-AMK stärkt meine Position im Ministerrat am 18. Juli. Gemeinsam können wir in Brüssel deutlich machen, dass Bund und Länder in Deutschland an einem Strang ziehen. Auf Arbeitsebene haben sich die Länder konstruktiv in die Lösung praktischer Probleme eingebracht. Die Umsetzung solcher europäischen Regelungen ist umso schwieriger, je komplizierter sie gestaltet sind. Deswegen verstehe ich diese Agrarministerkonferenz in Brüssel als ein Plädoyer für Schnelligkeit und für Klarheit der Konzeption.

 

Zuletzt haben sich die Länderagrarminister allerdings nicht auf Umsetzungsfragen beschränkt, sondern konkrete Schritte zur Mengenbegrenzung verlangt. Das könnte auch für die anstehende AMK eher politische Grundsatzdiskussionen bedeuten als einen Austausch über Detailfragen….

 

Schmidt: Ich habe die Forderung der Länder nach einer europaweiten befristeten Mengenreduzierung im Rat vorgetragen, dafür aber keine große Unterstützung erhalten.

 

Warum nicht?

 

Schmidt: Nach den Äußerungen von EU-Agrarkommissar Phil Hogan auf der Grundlage einer Prüfung durch den juristischen Dienst der Kommission ist eine obligatorische Mengenregelung mit dem jetzigen Instrumentarium des europäischen Rechts nicht machbar. Wir können darüber reden, was wir in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten ändern wollen oder auch nicht. Aktuell geht das nicht.

 

Wie ist Ihre Position zu einer EU-weiten Mengenbegrenzung?

 

Schmidt: Wie gesagt, als verbindliche Regelung ist das derzeit ohnehin nicht machbar. Für mich ist das allenfalls als Ultima Ratio eines von mehreren denkbaren Instrumenten für die Lösung von Krisen am Milchmarkt. Klar ist allerdings, dass eine Mengenbegrenzung allenfalls auf europäischer Ebene vorstellbar ist. Nationale Alleingänge lehne ich strikt ab. Da wäre der Schaden für unsere Bauern größer als der Nutzen.

 

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes die Voraussetzung für Mengenabsprachen auf dem Milchmarkt geschaffen. Die Resonanz aus dem Molkereisektor ist zurückhaltend bis ablehnend. Ist der Ansatz gescheitert?

 

Schmidt:Ich kann nur immer wieder an die Adresse der Molkereiwirtschaft appellieren: Ich meine es ernst mit der Branchenorganisation. Ich erwarte, dass innerhalb der Wertschöpfungskette die Lieferbeziehungen so gestaltet werden, dass nicht die Risiken bei den Milchbauern alleine verbleiben. Lassen Sie mich das mal höflich formulieren: Es besteht bei genossenschaftlichen und nicht-genossenschaftlichen Molkereien Nachholbedarf. Sie sollten nicht warten, bis das Bundeskartellamt die anstehenden Fragen klärt. Stattdessen sollten wir uns zusammensetzen und darüber nachdenken, wie wir die Produktionsstruktur in Deutschland erhalten können. Dazu zählt für mich eine Neugestaltung der Lieferbeziehungen. Ich vernehme einige Stimmen aus der Molkereibranche, die das erkennen. Andere unterschätzen aber offensichtlich das Problem und meinen politischen Willen, das zu ändern.

 

Was bedeutet das?

 

Schmidt: Im Bereich des Agrarmarktstrukturrechts haben wir für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände die Voraussetzungen geschaffen, dass die Beteiligten auf freiwilliger Basis Vereinbarungen treffen können. Darüber hinaus müssen wir aber weitere rechtliche Regelungen anschauen. Ich respektiere, dass es im Genossenschaftsrecht Satzungsrechte gibt. Nach meinem Verständnis müssen diese Satzungsrechte aber dem Prinzip von Friedrich Wilhelm Raiffeisen dienen und den Erzeugern Vorteile bringen. Wenn das nicht erreicht werden kann, muss man das System der Andienungspflicht hinterfragen. Darüber hinaus müssen wir die Lieferbeziehungen selbst stärker in den Fokus nehmen. Wir müssen prüfen, ob ein A-B-Preissystem möglicherweise mehr Verlässlichkeit gibt, ob beide Seiten auf Augenhöhe verhandeln oder ob es veränderte Vorgaben für Vertragslaufzeiten geben muss. Mit Interesse warte ich auf die Ergebnisse der Untersuchungen des Kartellamts. Notwendig ist aus meiner Sicht auch, dass wir uns die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften in Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation noch einmal anschauen.

 

Sie trauen den Genossenschaften nicht zu, auf die angesprochenen Fragen auf der Grundlage des bestehenden Rechts Antworten zu finden?

 

Schmidt: Ich freue mich, wenn die Marktbeteiligten die Probleme von sich aus lösen. Das ist allemal der bessere Weg, als wenn staatlich eingegriffen wird. Ich behalte mir aber gesetzgeberische Eingriffe vor, wenn ich Schieflagen auf dem Milchmarkt erkenne. Dazu gehört auch, dass wir den Artikel 148 voll umsetzen und möglicherweise eine Anpassung im Hinblick auf die Lieferbeziehungen vornehmen.

 

Haben Sie sich eine Frist gesetzt, bis wann der Gesetzgeber aktiv werden sollte?

 

Schmidt: Die Frist setzt der Markt. Wir müssen die richtigen Schlussfolgerungen aus der aktuellen Krise ziehen, und zwar zügig und am liebsten freiwillig. Ist die Krise erst vorbei, sinkt die Bereitschaft, die erforderlichen strukturellen Veränderungen vorzunehmen. Das zeigen die Erfahrungen aus den vergangenen Milchkrisen. Wenn der Milchpreis erst einmal wieder bei 40 Cent liegt, hat niemand mehr Interesse an Diskussionen. Das werde ich nicht zulassen. Wer meint, er könne die Krise aussitzen, ohne Anpassungen vorzunehmen, liegt falsch.

 

Nach den bestehenden Problemen auf wichtigen Exportmärkten droht der Agrarwirtschaft mit dem Brexit der nächste Rückschlag. Worauf stellen Sie sich im schlechtesten Fall ein?

 

Schmidt: Großbritannien ist für uns ein wichtiger Handelspartner, auch im Lebensmittelbereich. Der Brexit betrifft den gemeinsamen Markt und kann ihn schädigen, wenn der Austritt nach der Frist von zwei Jahren wirksam wird. In welchem Ausmaß, wird sich zeigen und hängt von den künftigen Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ab. Wir werden uns auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die zukünftigen Handelsbeziehungen den Handel mit Großbritannien möglichst wenig beeinträchtigen.

 

Was bedeutet der Brexit für die künftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik?

 

Schmidt: Der Austritt des Nettozahlers Großbritannien wird die anstehenden Verhandlungen sicher nicht leichter machen. Ich warne aber im Hinblick auf die nächste Reform vor zu vielen ideologischen Turnübungen, auch in unserem Lande. Nachdem wir in den letzten Jahrzehnten die Agrarpolitik auf den Markt ausgerichtet haben, brauchen wir weiterhin ein solides Fundament für eine wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft. Deswegen bin ich gegen allzu große Veränderungswünsche. Wenn wir denen nachgäben, würde nach meiner Einschätzung auf europäischer Ebene die Bereitschaft sinken, die Landwirtschaft weiter wie bisher zu unterstützen. Das kann nicht unser Ziel sein.

 

Werden Sie vor der Bundestagswahl ein eigenes Konzept zur GAP nach 2020 vorlegen?

 

Schmidt: Ja. Wir sind in der Verpflichtung, im Hinblick auf die Halbzeitüberprüfung der letzten GAP-Reform und der Finanzplanungsperiode Position zu beziehen. Wir müssen die Veränderungen aufnehmen, die sich durch Entwicklungen auf dem Markt ergeben, aber auch aus neuen Fragen wie der Ökologie oder des Tierwohls. Aber dies darf nicht zu Lasten des Basiseffekts bei der Ersten Säule gehen.

 

Ist unter dieser Prämisse eine gemeinsame Position mit dem Bundesumweltministerium vorstellbar?

 

Schmidt: Wenn die Bundesregierung eine gemeinsame Position hat, dann ist das von allen Ressorts mitzutragen. Ich räume aber ein, dass die Abstimmungen mit dem Umweltressort nicht einfach sein werden. Wir dürfen nicht die Klimapolitik und die Umweltpolitik zum alleinigen Maß der Dinge machen. Wir brauchen auch eine leistungsfähige Landwirtschaft, um die Herausforderungen des Klimawandels zu bestehen.

 

Wir groß ist die Schnittmenge noch zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium?

 

Schmidt: Im Augenblick habe ich nach der Debatte um Glyphosat den Eindruck, dass ein paar Taktgebungen aus dem Umweltressort eher ins Ideologische und Parteipolitische gehen, und nicht fachlich unterlegt sind. Das war aber in der Vergangenheit nicht immer so. Ich darf daran erinnern, dass wir zwei Jahre lang über die Düngeverordnung verhandelt haben und zu einer Einigung gekommen sind. Auch in anderen Fragen haben wir verschiedentlich Einvernehmen erzielt.

 

Schließen Sie weitere Verschärfungen in der Düngeverordnung aus, die über den vorliegenden Regierungsentwurf hinausgehen?

 

Schmidt: Wir hatten den Entwurf, den wir in Brüssel vorgelegt haben, zuvor eingehend mit der Europäischen Kommission besprochen. Wenn jetzt weitergehende Forderungen auf den Tisch kommen, müssen die im Detail geprüft werden. Sollte die Landwirtschaft und vor allem die kleineren Betriebe tatsächlich überfordert und in ihren Handlungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt werden, werden wir das nicht akzeptieren. Dann wird man sich tatsächlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auseinandersetzen müssen.

 

Das Klageverfahren läuft bereits. Stehen die Weichen damit nicht schon auf Rechtsstreit?

 

Schmidt: Ich gehe davon aus, dass die Kommission klug und zurückhaltend mit dem Klageverfahren umgeht. Wir sind noch sehr detailliert und konstruktiv im Gespräch, sowohl im deutschen Gesetzgebungsverfahren als auch mit den Brüsseler Behörden. Eine Klageschrift liegt bisher nicht vor.

 

Kommt das staatliche Tierwohllabel?

 

Schmidt: Wir arbeiten intensiv daran. Mein Ziel ist ein Label, mit dem wir für mehr Tierwohl in den Ställen sorgen und Landwirten die Möglichkeit bieten, ihre Einnahmen zu stabilisieren. Zu diesem Zweck befinden wir uns mit allen beteiligten Akteuren, wie zum Beispiel der Brancheninitiative Tierwohl, in intensiven Gesprächen.

 

Wann präsentieren Sie Ihr Konzept?

 

Schmidt: Die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels ist ein komplexer Prozess. Momentan arbeitet mein Haus mit Hochdruck daran, die genauen Bedingungen und die Organisation des Labels zu definieren.

 

Was wollen Sie noch im Jahr bis zur Bundestagswahl erreichen?

 

Schmidt: Für mich stehen drei Dinge im Vordergrund. Wir brauchen mehr Akzeptanz in der Gesellschaft für die Landwirtschaft. Dazu zählt, den Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie vernünftig zu moderieren. Wir müssen zum Zweiten die Markttauglichkeit der deutschen Produktion immer wieder überprüfen. Wir müssen dabei Veränderungen auf den Märkten Rechnung tragen, Stichwort Tierwohl. Schließlich muss es darum gehen, Innovationen in der Landwirtschaft voranzubringen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dabei geht es vorrangig um Landwirtschaft 4.0.

 

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