Wegen deutlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedsstaaten musste die EU-Kommission die Abstimmung zur Rechtssicherheit der Superabgabe verschieben. Das hat top agrar soeben aus Brüssel erfahren.
Seit Monaten gibt es eine hitzige Diskussion darüber, ob die Superabgabe wegen Überlieferung der Milchquote im letzten Quotenjahr 2014/2015 rechtmäßig ist. Bedenken gibt es, weil die Strafzahlungen erst nach Quotenende am 31.3.2015 bezahlt werden müssen.
Die EU-Kommission wollte heute Rechtssicherheit schaffen. Sie wollte die Durchführungsverordnung ändern. Sinngemäß sollte ergänzt werden, dass die Strafzahlungen wegen Überschreitung der Milchquote im Jahr 2014/2015 auch nach dem Quotenende am 31.3.2015 rechtmäßig sind.
Das haben aber nicht alle Staaten mitgetragen: Die Niederlande, Dänemark, Irland, Belgien, Polen und Litauen lehnten den Vorschlag ab, weil die Kommission sich geweigert habe, beim Quotenausstieg für ein "soft landing" zu sorgen, hießt es aus Brüssel. Daraufhin musste die Kommission die Abstimmung verschieben.
Wie es jetzt weiter geht, ist derzeit noch völlig offen.