Die Europäischen Kommission hat Thüringen jetzt als frei von der Tierseuche "BHV1-Infektion des Rindes" anerkannt. Damit gelten für das Verbringen von Rindern aus nicht anerkannt BHV1-freien Ländern oder Mitgliedstaaten nach Thüringen spezifische Vorschriften mit ergänzenden Garantien zum Schutz dieses Status. Das meldet die Bayerische Tierseuchenkasse.
Die Anerkennung der BHV1-Freiheit Thüringens bedeutet zugleich auch eine wesentliche Erleichterung für Rindertransporte nach Bayern: Da Bayern bereits seit Oktober 2011 als BHV1-frei anerkannt ist, sind beim Verbringen von Rindern zwischen Thüringen und Bayern ab sofort keine zusätzlichen Gesundheitsgarantien, d.h. keine Quarantänisierung und zusätzlichen BHV1-Untersuchungen mehr erforderlich. Dies bedeutet eine deutliche Arbeits- und Kostenentlastung für die Landwirtschaft und Veterinärverwaltung.
Damit entfällt künftig auch die Rechtsgrundlage für die Gewährung des Zuschusses beim Verbringen von Nutzrindern von Thüringen nach Bayern.
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