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Nutztierhaltungs-Verordnung: Kontakt zu den Behörden suchen!

Ende dieses Jahres laufen in puncto Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verschiedene Übergangsfristen aus. Ab Januar 2013 müssen zum Beispiel tragende Sauen in Gruppen gehalten werden. Und in der Mast sind nur noch Spalten mit maximal 18 mm Schlitzweite erlaubt. Beim gestrigen ISN-Klönabend in Geseke wies die Kreisveterinärin des Kreises Soest, Dr.

Lesezeit: 2 Minuten

Ende dieses Jahres laufen in puncto Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verschiedene Übergangsfristen aus. Ab Januar 2013 müssen zum Beispiel tragende Sauen in Gruppen gehalten werden. Und in der Mast sind nur noch Spalten mit maximal 18 mm Schlitzweite erlaubt. Beim gestrigen ISN-Klönabend in Geseke wies die Kreisveterinärin des Kreises Soest, Dr. Martina Poppe, die Landwirte noch einmal darauf hin, dass der Landwirt Sorge dafür zu tragen hat, dass die Vorgaben eingehalten werden. „Der Landwirt steht in der Verantwortung. Er muss zum Beispiel sicherstellen, dass die Schlitzweiten passen. Der Hersteller ist nicht in der Haftung“, so Frau Dr. Poppe. ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack monierte, dass die Auslegungshinweise der Behörden oft unklar seien. „Die Vorgaben werden in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgelegt. Das sorgt für große Verunsicherung bei den Landwirten. Wir brauchen künftig bundeseinheitliche Richtlinien bzw. Auslegungshinweise“, so die Forderung von Dr. Staack. Dr. Marlies Bölling vom Veterinäramt im Kreis Paderborn sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Sie riet den Landwirten, sich im Vorfeld von Umbaumaßnahmen mit dem zuständigen Kreisveterinär in Verbindung zu setzen. „Ein klärendes Gespräch im Vorfeld von Umbaumaßnahmen hilft, um im Nachhinein Ärger zu vermeiden. (ar)

 

Zahlreiche Mäster müssen die Betonspalten im Maststall noch austauschen. Tipps und Tricks haben wir in der neuen top agrar-Ausgabe 6/2012 ab Seite S12 zusammengestellt. Abonnenten könnenden Beitrag auch hier herunterladen (Nicht-Abonnenten zahlen 4 €).

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