80€ für Ihre selbstgebauten Beschäftigungsmaterialien
Schweinehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Schweinen jederzeit Zugang zu veränderbarem Beschäftigungsmaterial zu ermöglichen. Wie beschäftigen Sie Ihre Schweine im Stall? Ihre Ideen sind gefragt. Senden Sie uns Ihre Eigenbaulösungen zu.
Schweinehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Schweinen jederzeit Zugang zu veränderbarem Beschäftigungsmaterial zu ermöglichen. Wie beschäftigen Sie Ihre Schweine im Stall? Ihre Ideen sind gefragt. Senden Sie uns Ihre Eigenbaulösungen zu. Bei Veröffentlichung winken 80€.
Redaktion top agrar, Stichwort „Beschäftigung für Schweine“, Postfach 7847, 48042 Münster; per E-Mail: regina.kremling@topagrar.com
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