Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) unterstützt Niedersachsen auch in diesem Jahr besonders tierartgerechte Ställe und darüber hinaus auch Vorhaben, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz erfüllen. Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen vergangene Woche mitteilte, muss vorher durch ein Gutachten eine Verbesserung um mindestens 20 % gegenüber dem Standard belegt werden. Für Güllebehälter, Mistplatten und Fahrsiloanlagen sei kein Gutachten erforderlich, weil diese an sich eine positive Umweltwirkung hätten.
Viehhaltende Unternehmen müssen laut Kammer zusätzliche Voraussetzungen erfüllen: So dürfe beispielsweise der Viehbesatz nach Durchführung der Maßnahme 2 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche nicht überschreiten, und bei der Berechnung des Viehbesatzes müssten Beteiligungen an weiteren Tierhaltungsunternehmen angerechnet werden. Ferner dürften die Tierbestände förderfähiger Unternehmen eine bestimmte Größe nicht überschreiten, beispielsweise 300 Rinder ohne Kälber unter sechs Monaten, 560 Sauen oder 15.000 Legehennen.
Die Betriebe müssten zudem eine Güllelagerkapazität für mindestens neun Monate nachweisen. Alle Güllebehälter sind der Kammer zufolge abzudecken, wobei bereits vorhandene Güllebehälter mit Strohhäcksel abgedeckt werden dürfen. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen betrage 20.000 €, und die Obergrenze liege bei 1 Mio. €. Für den Bau von Schweine- und Geflügelställen sei ein Fördersatz von 30 % vorgesehen.
Zur Projektauswahl würden die AFP-Anträge mit Punkten bewertet, erläuterte die Kammer weiter. Besonders hohe Punktzahlen erhielten Maßnahmen für die tiergerechte Haltung. Außerdem würden Ökobetriebe und Antragsteller aus vieharmen Landkreisen besonders berücksichtigt. Anträge könnten vom 15. bis zum 29. April 2015 eingereicht werden.