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Agrarministerkonferenz will Auflistung von Reserveantibiotika

Die Agrarministerkonferenz (AMK) forderte am vergangenen Freitag im mecklenburgischen Göhren-Lebbin eine gesonderte Auflistung der antibiotischen Wirkstoffe, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Länder drängen auf weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Human- und Veterinärmedizin. Die Agrarministerkonferenz (AMK) forderte am vergangenen Freitag im mecklenburgischen Göhren-Lebbin eine gesonderte Auflistung der antibiotischen Wirkstoffe, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen. Die Bundesregierung soll in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesministerien und in Abstimmung mit den Verbänden und Interessenvertretungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Liste von kritischen, wichtigen Wirkstoffen für bestimmte Indikationen in der Humanmedizin erstellen. Für diese Stoffe müsse es Einschränkungen bis hin zum Verbot geben.

In der tierärztlichen Hausapothekenverordnung müsse geregelt werden, dass künftig in noch zu definierenden Fällen bei einer Behandlung mit Antibiotika ein Antibiogramm zu erstellen sei, um die Wirksamkeit der eingesetzten Wirkstoffe zu überprüfen. Dabei dürfe es zu keiner Verzögerung der Behandlung kranker Tiere führen.


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Eine Reihe von Ländern plädiert sogar dafür, die Erstellung eines Antibiogramms bei der Behandlung mit Antibiotika zur Regel zu machen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betonte, dass eine nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit, insbesondere durch optimierte Hygienestandards, Tierhaltungsbedingungen und ein sehr gutes Bestandsmanagement maßgeblich dazu beitrage, den Einsatz von Antibiotika deutlich zu reduzieren.

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