Ab dem 1. Juli müssen alle Schweinehalter mit mehr als 250 Aufzucht oder Mastplätzen den Antibiotikaverbrauch ihres Betriebes dokumentieren. Wichtig ist, dass sie noch in dieser Woche ihre Bestandsdaten an die HIT-Datenbank melden bzw. die dort bereits gespeicherten Daten bestätigen. Schweinehalter melden sich dazu mit ihrer Betriebsnummer und ihrer PIN auf der Homepage der HIT-Datenbank unter www.hi-tier.de an. Die erste Sammelmeldung zum Antibiotikaverbrauch für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2014 wird dann am 14. Januar 2015 fällig. Wichtig ist, dass die Tierhalter bis dahin alle Arzneimittelabgabe- und Anwendungsbelege (AuA), die sie von ihrem Tierarzt erhalten, sauber abheften und die Tierveränderungen genau dokumentieren. Weitere Infos zum Arzneimittelgesetz und den neuen Dokumentationspflichten lesen Sie in der aktuellen Juliausgabe von top agrar auf Seite S4.
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