Ab dem 1. Januar 2016 darf Fleisch von QS-Tieren nur dann als QS-Ware vermarktet werden, wenn die Lebendtiere durch einen QS-geprüften Tiertransporteur am Schlachthof angeliefert werden. Landwirte, Vermarkter und Schlachthöfe sollten sich daher mit ihrem Lieferanten abstimmen, dass nur zertifizierte Tiertransporteure beim Transport von QS-Tieren zum Einsatz kommen.
Aktuell sind über 1.600 gewerbliche Tiertransporteure aus Deutschland und 291 aus dem Ausland lieferberechtigt. Die Lieferberechtigung der Tiertransporteure kann in der QS-Softwareplattform abgefragt werden. Die geänderte Anforderung zum Tiertransport können in den Leitfäden Schlachtung/Zerlegung sowie Fleischerhandwerk jeweils im Kapitel Überprüfung Tiertransporteur eingesehen werden.
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