Um EU-Anforderungen zu genügen, hat die Mainzer Landesregierung vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz verabschiedet und dem Landtag zugeleitet. Damit reagiert das Land auf eine Entscheidung der Brüsseler Kommission, die im April 2012 festgestellt hatte, dass die in Rheinland-Pfalz praktizierte Bezuschussung der Tierkörperbeseitigung durch die öffentliche Hand nach EU-Recht illegal ist. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hob hervor, dass die Landesregierung die Kommunen bei der beihilfekonformen Neuordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Tierkörperbeseitigung unterstützen werde. Dabei führe kein Weg an der Liquidation des bisherigen Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Hessen vorbei. Nur so sei zu vermeiden, dass Rheinland-Pfalz für Strafzahlungen aufkommen müsse, die Brüssel dem Land aufgrund der bisherigen Vorgehensweise der Kommunen bei der Finanzierung des Zweckverbandes auferlegen könne. Die von den Kommunen als mögliche Beihilfe gezahlten Umlagen in Höhe von mehr als 42 Mio. € könne der Zweckverband selbst nicht zurückerstatten.
Die Mainzer Landesregierung geht mit ihrer Vorlage auf die Forderungen der EU-Kommission ein, obwohl in dieser Sache derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch eine Klage der Bundesregierung gegen den Beschluss aus Brüssel anhängig ist. Höfken stellte klar, dass von Landesseite ein großes Interesse daran bestehe, die Anliegen der EU-Behörde zu erfüllen. Der jetzt erarbeitete Gesetzentwurf sehe vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte eine Entscheidung treffen müssten, die den EU-Vorgaben Rechnung trage. Allerdings lasse die Landesregierung den Kommunen beim Neustart einen großen Spielraum, damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden könnten. Das Gesetz ermögliche den Kommunen unterschiedliche Lösungsoptionen zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung, darunter auch die von der EU-Kommission bislang geforderte öffentliche Ausschreibung der Aufgaben. Die Kommission habe das Gesetzesvorhaben bereits grundsätzlich als „ersten notwendigen Schritt“ begrüßt, betonte die Ministerin. Abhängig von der Umsetzung durch eine neue Einrichtung müssten jedoch noch Details mit Brüssel abgestimmt werden. (AgE)