Gut drei Wochen nach der Landtagswahl in Niedersachsen einigte sich die neue rot-grüne Landesregierung nun auf einen Koalitionsvertrag. Dieser enthält auch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, wie der Agrarsektor in Niedersachsen in den nächsten Jahren gestaltet werden soll. Von vielen Neuerungen sind besonders die Schweinehalter betroffen.
Schwerpunktthema Tierschutz
Insbesondere hinsichtlich des Tierschutzes sieht die neue Landesregierung Handlungsbedarf. So ist auf Landesebene geplant, das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einzuführen und eine/en Tierschutzbeauftragte/en zu ernennen. Auf Bundes- und EU-Ebene will man sich für die Einhaltung und Einführung hoher Tierschutzstandards einsetzen, worunter speziell im Bereich Schweinehaltung das schnelle Verbot der betäubungslosen Kastration und die Verkürzung der Transportzeiten auf maximal vier Stunden verstanden werden.
Die Einführung eines „Tierschutz-TÜV“ auf Bundesebene soll ebenso vorangetrieben werden. Hierbei handelt es sich um ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für alle Nutztier-Haltungssysteme, mit dessen Hilfe die Einhaltung gesetzlich festgelegter Haltungsbedingungen kontrolliert werden sollen. Im Zuge einer umfassenden Tierwohl-Kampagne wird ebenfalls angestrebt, den Antibiotikaeinsatz in den nächsten fünf Jahren um mindestens 50 % zu reduzieren. Dadurch will man vor allem die Gefahr durch MRSA-Keime eindämmen.
Bau von Intensivtierhaltungsanlagen stärker reglementieren
Um dem weiteren Zubau großer Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich einen Riegel vorschieben zu können, strebt die rot-grüne Koalition im Bundesrat eine Novellierung des Baugesetzbuches an. So sollen hier künftig nur noch Ställe privilegiert sein, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren soll dann auch zum Schutz der Anwohner eine Fachprüfung zum Keimschutz dazu gehören. In Regionen mit mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar sollen künftige Stallbauvorhaben stärker an den Nachweis eigener Futtergrundlage und einer ortsnahen Gülleausbringung gekoppelt sein.
Hinsichtlich der Agrarinvestitionsförderung will Niedersachsens neue Regierung erwirken, dass nur noch solche Stallbauvorhaben Investitionszuschüsse erhalten, die weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegende Tierschutzstandards erfüllen und die Schwellenwerte nach BlmSchG unterschreiten.
Agrarumweltprogramme fördern
Um die ökologische Infrastruktur in Niedersachsen zu stärken, sollen auch Agrarumweltprogramme deutlicher in den Vordergrund gerückt werden. Dazu gehören unter anderem die Einführung eines flächendeckenden Güllekatasters, um die hohen Nitrat- und Phosphorbelastungen der Oberflächengewässer zu reduzieren, und die Entwicklung einer niedersächsischen Eiweißstrategie, wodurch die Artenvielfalt im Nutzpflanzenanbau und die Unabhängigkeit vom Import-Soja gesteigert werden soll. Zudem werden verbindliche Standards für qualifizierte Flächennachweise entwickelt, welche regelmäßig überprüft und mit den tatsächlichen Tierzahlen abgeglichen werden sollen. (mw)
vgl.:
Meyer wird Landwirtschaftsminister in Niedersachsen (11.02.2013)