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Schleswig-Holstein regelt Tierkörperbeseitigung neu

Das Land Schleswig-Holstein wird ab dem 1. Januar 2015 die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung und der Entsorgung bestimmter Schlachtabfälle und anderer tierischer Nebenprodukte übernehmen. Bislang waren dafür die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Land Schleswig-Holstein wird ab dem 1. Januar 2015 die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung und der Entsorgung bestimmter Schlachtabfälle und anderer tierischer Nebenprodukte übernehmen. Bislang waren dafür die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese werden künftig als Untere Landesbehörden den Vollzug der Beseitigungspflicht übernehmen.


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Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium vergangene Woche mitteilte, wird das Land die Beseitigungspflicht auf ein privates Unternehmen übertragen. Das Land hat bereits durch ein Auswahlverfahren ein geeignetes Unternehmen gefunden, welches auch die wirtschaftlichste Beseitigung der tierischen Nebenprodukte anbietet. Das Ministerium hat nun laut eigenen Angaben einen Beleihungsvertrag mit der Rendac Jagel GmbH über eine Laufzeit von zehn Jahren unterzeichnet.


Künftig günstigere Entsorgungspreise?


Nach Einschätzung des Agrarressorts dürften die Landwirte und Schlachtbetriebe von den im Verfahren erzielten günstigen Entsorgungspreisen profitieren. Niedrige Entsorgungspreise sicherten auch die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und Schlachtbetriebe in Schleswig-Holstein. Zudem werde durch die ebenfalls von 2015 an vereinbarte Verwiegung der tierischen Nebenprodukte, also die Abrechnung der Entsorgungskosten auf Basis der entsorgten Gewichte, eine hohe Kostentransparenz erreicht. (AgE)

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