Schweinehalter im Fokus von Öffentlichkeit und Verwaltung
Illegale Aufnahmen von Tierschutzorganisationen aus dem eigenen Schweinestall sind der Albtraum eines jeden Landwirts. Im Rahmen der Veranstaltung „Tiergesundheit in der Schweineproduktion“, die am Mittwoch an der Fachhochschule Soest stattfand, berichtete die Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich.
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Illegale Aufnahmenvon Tierschutzorganisationen aus dem eigenen Schweinestall sind der Albtraum eines jeden Landwirts. Im Rahmen der Veranstaltung „Tiergesundheit in der Schweineproduktion“, die am Mittwoch an der Fachhochschule Soest stattfand, berichtete die Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich von der Kanzlei „Dombert Rechtsanwälte“ von verzweifelten Landwirten, die von einer Tierschutzorganisation mit teilweise verpixelten Aufnahmen aus den eigenen Schweineställen konfrontiert worden waren.
Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist oft nicht möglich, da die Tierschützer meist keine Spuren hinterlassen. Stellt man eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Hausfriedensbruch, verschwindet sie meist ungelöst in den Schubladen.
Damit es erst gar nicht soweit kommt, rät Dr. Daniela Schäfrich den Schweinehaltern, die Öffentlichkeit mehr einzubeziehen. Eine Möglichkeit ist der regelmäßige Kontakt zu wichtigen Personen, beispielsweise zu lokalen Politikern. Ermöglicht man ihnen einen Einblick in den Betrieb, können sie ihren gewonnenen Eindruck an die Bevölkerung weitergeben. Auch die Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern darf man nicht vernachlässigen.
Kastenstand-Urteil sorgt für Wirbel
Im Fokus der Verwaltungsteht derzeit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg bezüglich der Größe eines Kastenstandes. Laut dem Urteil müsse die Breite der Kastenstände dem Stockmaß der Sau entsprechen, damit ihre Gliedmaßen nicht an Hindernisse stoßen. Wenn das nicht gewährleistet werden kann, müssen beide Kastenstände neben jeder Sau frei bleiben.
Grundsätzlich wirke das Urteil nur unmittelbar zwischen den Parteien des Rechtsstreits, so Schäfrich. Dennoch beziehen sich aktuell viele Veterinärämter darauf. Die Rechtsanwältin empfiehlt Landwirten, die von solchen Forderungen betroffen sind, dass sie das Gespräch mit den Amtstierärzten suchen. Natürlich können sie auch Rechtsmittel dagegen einlegen, da das Urteil vom OVG Magdeburg bislang nicht rechtskräftig ist.
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Illegale Aufnahmenvon Tierschutzorganisationen aus dem eigenen Schweinestall sind der Albtraum eines jeden Landwirts. Im Rahmen der Veranstaltung „Tiergesundheit in der Schweineproduktion“, die am Mittwoch an der Fachhochschule Soest stattfand, berichtete die Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich von der Kanzlei „Dombert Rechtsanwälte“ von verzweifelten Landwirten, die von einer Tierschutzorganisation mit teilweise verpixelten Aufnahmen aus den eigenen Schweineställen konfrontiert worden waren.
Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist oft nicht möglich, da die Tierschützer meist keine Spuren hinterlassen. Stellt man eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Hausfriedensbruch, verschwindet sie meist ungelöst in den Schubladen.
Damit es erst gar nicht soweit kommt, rät Dr. Daniela Schäfrich den Schweinehaltern, die Öffentlichkeit mehr einzubeziehen. Eine Möglichkeit ist der regelmäßige Kontakt zu wichtigen Personen, beispielsweise zu lokalen Politikern. Ermöglicht man ihnen einen Einblick in den Betrieb, können sie ihren gewonnenen Eindruck an die Bevölkerung weitergeben. Auch die Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern darf man nicht vernachlässigen.
Kastenstand-Urteil sorgt für Wirbel
Im Fokus der Verwaltungsteht derzeit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg bezüglich der Größe eines Kastenstandes. Laut dem Urteil müsse die Breite der Kastenstände dem Stockmaß der Sau entsprechen, damit ihre Gliedmaßen nicht an Hindernisse stoßen. Wenn das nicht gewährleistet werden kann, müssen beide Kastenstände neben jeder Sau frei bleiben.
Grundsätzlich wirke das Urteil nur unmittelbar zwischen den Parteien des Rechtsstreits, so Schäfrich. Dennoch beziehen sich aktuell viele Veterinärämter darauf. Die Rechtsanwältin empfiehlt Landwirten, die von solchen Forderungen betroffen sind, dass sie das Gespräch mit den Amtstierärzten suchen. Natürlich können sie auch Rechtsmittel dagegen einlegen, da das Urteil vom OVG Magdeburg bislang nicht rechtskräftig ist.