Sind Ferkel-Balkone auf den Flächenbedarf anrechenbar?
Ab 4. August dieses Jahres erhöht sich der Flächenbedarf im Ferkelaufzuchtstall für Ferkel bis 30 kg LG laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von 0,30 auf 0,35 m2 pro Tier. Viele Ferkelerzeuger haben bereits sogenannte Ferkelbalkone eingebaut. Doch darf die Balkonfläche angerechnet werden? Das FLI sagt nein.
Ab 4. August dieses Jahres erhöht sich der Flächenbedarf im Ferkelaufzuchtstall für Ferkel bis 30 kg LG laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von 0,30 auf 0,35 m2 pro Tier. Viele Ferkelerzeuger haben bereits sogenannte Ferkelbalkone eingebaut bzw. sie planen den Bau, um mehr Platz im Flatdeck zu schaffen.
Das könnte jetzt zum Problem für die Landwirte werden. Denn das dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellte Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Institut für Tierschutz und Tierhaltung, hat in einer Empfehlung klargestellt, dass ein zusätzlicher Ferkelbalkon zwar nützlich im Hinblick auf die Buchtenstrukturierung ist, die Balkonfläche aber nicht auf die rechtlich vorgeschriebene Mindestfläche angerechnet werden sollte!
Das FLI begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass nicht alle Ferkel die zweite Ebene nutzen und die Temperaturen auf dem Balkon die für Schweine idealen Temperaturen oft übersteigen. „Der Balkon bleibt dann ungenutzt, wodurch auf der unteren Ebene Platzmangel herrscht“, erklärt Instituts-leiter Dr. Lars Schrader.
Leidtragende sind die Sauenhalter. Weil eine klare Regelung fehlt, darf mal wieder der jeweilige Kreisveterinär individuell entscheiden, ob die Fläche auf dem Ferkelbalkon auf die vorgeschriebene Mindestfläche angerechnet werden darf oder nicht.
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Ab 4. August dieses Jahres erhöht sich der Flächenbedarf im Ferkelaufzuchtstall für Ferkel bis 30 kg LG laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von 0,30 auf 0,35 m2 pro Tier. Viele Ferkelerzeuger haben bereits sogenannte Ferkelbalkone eingebaut bzw. sie planen den Bau, um mehr Platz im Flatdeck zu schaffen.
Das könnte jetzt zum Problem für die Landwirte werden. Denn das dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellte Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Institut für Tierschutz und Tierhaltung, hat in einer Empfehlung klargestellt, dass ein zusätzlicher Ferkelbalkon zwar nützlich im Hinblick auf die Buchtenstrukturierung ist, die Balkonfläche aber nicht auf die rechtlich vorgeschriebene Mindestfläche angerechnet werden sollte!
Das FLI begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass nicht alle Ferkel die zweite Ebene nutzen und die Temperaturen auf dem Balkon die für Schweine idealen Temperaturen oft übersteigen. „Der Balkon bleibt dann ungenutzt, wodurch auf der unteren Ebene Platzmangel herrscht“, erklärt Instituts-leiter Dr. Lars Schrader.
Leidtragende sind die Sauenhalter. Weil eine klare Regelung fehlt, darf mal wieder der jeweilige Kreisveterinär individuell entscheiden, ob die Fläche auf dem Ferkelbalkon auf die vorgeschriebene Mindestfläche angerechnet werden darf oder nicht.