Cholinchlorid ist weiter als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen. Wie die EU-Kommission in der vergangenen Woche mitteilte, wird der auch als Vitamin B4 bezeichnete Stoff der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ zugerechnet.
Cholinclorid war bereits nach der EU-Richtlinie von 1970 als Zusatzstoff zugelassen, musste aber im Zuge der EU-Verordnung über Zusatzstoffe in der Tierernährung von 2003 neu bewertet werden. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit(EFSA) war dann in ihrem Gutachten im September 2011 zu dem Schluss gekommne, dass sich Cholinchlorid „unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen nicht schädlich auf die Tiergesundheit“ auswirke und dass davon auszugehen sei, dass es kein zusätzliches Risiko für die Umwelt berge. Die EFAS schloss ferner, dass keine Sicherheitsbedenken für die Verwender bestünden, sofern geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen würden. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen halte die EFSA daher nicht für erforderlich.
Zubereitungen und Futtermittel, die diese Zubereitungen enthalten, welche noch nach den alten Regelungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen laut Verordnungstext bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden. Die Verordnung tritt Mitte September 2013 in Kraft. Bis zum 11. März 2014 darf noch nach den alten Regelungen und Kennzeichnungspflichten produziert werden. (AgE)