Auch Feldspritzen müssen bekanntlich regelmäßig ihre Betriebssicherheit unter Beweis stellen. Mussten Pflanzenschutzgeräte bis Juli 2013 alle zwei Jahre überprüft werden, verlängerte sich dieser Zeitraum ab dem zweiten Kalenderhalbjahr 2013 auf sechs Kalenderhalbjahre.
Ab 2014 bedeutet dies nun, dass alle Feldspritzen, die im ersten bzw. zweiten Halbjahr 2014 geprüft werden, eine Plakette mit dem Aufdruck „erstes bzw. zweites Halbjahr 2017“ erhalten. Ausgenommen von dieser seit 1993 gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflicht sind Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können.
Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitteilt, wird der technisch einwandfreie Zustand der Feldspritzen wie beim PKW durch eine Plakette dokumentiert, deren Farbe von Jahr zu Jahr wechselt. 2014 müssen alle Pflanzenschutzgeräte mit einer grünen bzw. orangenen Plakette zum Spritzen-TÜV, soweit dies noch nicht geschehen ist. Maßgeblich ist das auf dem kreisrunden, etwa 10 cm großen Siegel eingestanzte Halbjahr.
Im vergangenen Jahr wurden rund 12.000 Pflanzenschutzgeräte kontrolliert. Davon waren mehr als die Hälfte ohne Mängel, an 50 % gab es geringfügige Mängel, die zum Teil noch vor Ort beseitigt werden konnten. Knapp ein Prozent der Geräte fiel bei der Prüfung durch und musste nach Reparatur erneut vorgestellt werden. Am häufigsten wurden undichte Armaturen und Leitungssysteme beanstandet.
Der Spritzen-TÜV wird von Landmaschinenfachbetrieben durchgeführt. Diese Kontrollwerkstätten müssen amtlich anerkannt und das kontrollierende Personal regelmäßig geschult werden. Außerdem sind die Messeinrichtungen immer wieder auf ihre Genauigkeit hin zu überprüfen.