Viren aus Lebendimpfstoffen können bei der Untersuchung von Ohrstanzproben auf BVD zu positiven Ergebnissen führen. Dadurch wird laut BVDV-Verordnung eine Zweituntersuchung erforderlich und die betroffenen Kälber können erst bei negativem Zweitbefund gehandelt werden.
Ein solcher Fall trat vor kurzem in zwei großen Beständen in Mecklenburg-Vorpommern auf. Dort wurden zur raschen Bekämpfung einer BVD-Neuinfektion alle Kühe sowie tragende und zuchtreife Färsen mit einem Lebendimpfstoff geimpft. Der Impfstoff ist zwar hinsichtlich seiner Wirkung auf Trächtigkeiten in den ersten sechs Monaten nicht geprüft. Dennoch liegen gute Erfahrungen bei tragenden Rindern vor.
In beiden Betrieben wurden mit der PCR-Testmethode alle neugeborenen Kälber per Ohrgewebsproben auf BVD untersucht. Einige Befunde waren positiv. Durch einen Vergleich der Genomsequenzen der gefundenen BVD-Stämme in den Proben wurde festgestellt, dass nicht Feldvirus, sondern Impfviren aus dem Lebendimpfstoff für die positiven Ergebnisse verantwortlich waren.
Ratsam ist in solchen Fällen, die Befunde gemeinsam mit dem Hoftierarzt auszuwerten und das Untersuchungslabor zu kontaktieren. Das Risiko einer Impfung tragender Tiere mit einem BVD-Lebendimpfstoff ist abzuwägen.
Dr. Ulrike Hacker, Rindergesundheitsdienst, Margit Konow, LALLF Mecklenburg-Vorpommern