Der Spezialität Halberstädter Würstchen wird das Siegel "geschützte geografische Angabe" verliehen. Wie die Europäische Kommission vergangene Woche mitteilte, erfolgt der Eintrag in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) für Fleischerzeugnisse Ende Oktober. Damit ist sichergestellt, dass die unter dem Namen verkauften Erzeugnisse in einer bestimmten Region verarbeitet werden. Europaweit sind laut EU-Angaben insgesamt 107 Spezialitäten im Register für Fleischerzeugnisse erfasst und genehmigt.
Aus Deutschland erhielten nach Angaben von AgE neben den Halberstädter Würstchen die Spezialitäten Thüringer Leber- und Rotwurst sowie Thüringer Rostbratwurst, aber auch Nürnberger Bratwürste und Rostbratwürste, Greußener Salami, Schwarzwälder Schinken oder Ammerländer Knochen-, Dielenrauch- und Katenschinken das g.g.A.-Siegel. Für Hofer Rindfleischwurst, Eichsfelder und Göttinger Feldkieker, Holsteiner Katen-, Katenrauch-, und Knochenschinken sowie Göttinger Stracke sind die Anerkennungen beantragt.
Im Gegensatz zur geschützten geografischen Angabe findet bei der geschützten Ursprungsbezeichnung nicht nur die Verarbeitung in einer bestimmten Region statt, sondern müssen auch die Rohstoffe daher stammen. Das g.U.-Siegel für Fleischerzeugnisse wurde bisher vor allem an italienische Produkte vergeben.