Seit Mitte Juli sind die diesjährigen QS-Stichprobenaudits gestartet. Neu in diesem Jahr ist, dass alle Stichprobenaudits erstmals vollständig unangekündigt durchgeführt werden. Die Standorte werden ohne vorherige Kontaktaufnahme zum Betriebsleiter, Ansprechpartner oder Bündler auditiert. Betroffen sind die Systemketten Fleisch und Fleischwaren, Obst, Gemüse und Kartoffeln. Der Zeitraum für die Stichproben erstreckt sich von Juli bis Dezember.
Lehnt ein Systempartner den Termin ab, entscheidet die Zertifizierungsstelle, ob die vorgebrachte Begründung nachvollziehbar und ausreichend ist. Im Falle einer begründeten Ablehnung wird das Stichprobenaudit nicht durchgeführt. Ist der Grund für die Ablehnung jedoch nicht nachvollziehbar, wird dies mit einem General-K.O. bewertet, was zum Verlust der Zulassung und zur Einleitung eines Sanktionsverfahrens führen kann.
Stichprobenaudits erfolgen zusätzlich zu den an- und ungekündigten Audits, die gemäß der QS Prüfsystematik durchgeführt werden. Außer bei K.O.-Bewertungen haben Stichprobenaudits keine Auswirkungen auf die Auditfrequenz oder den Status des Betriebs. Die zusätzlichen Kontrollen werden von der QS-Geschäftsstelle ausgewählt und von neutralen Zertifizierungsstellen durchgeführt. Die Kosten für die Durchführung der Stichprobenaudits trägt QS.