Im Zuge des Greenings erhalten prämienberechtigte Betriebe ab 2015 zusätzlich zur Basisprämie eine bundeseinheitliche?Greening- Prämie von etwa 87 €/ha. Beim Greening gelten drei Auflagen:
- Grünlanderhalt (Umwandlung nur noch mit Genehmigung),
- Anbaudiversifizierung (zwei Hauptkulturen ab 10 ha und drei ab 30 ha Ackerland. Keine Hauptkultur darf mehr als 75 % und die erste und zweite zusammen nicht mehr als 95 % des Ackerlandes einnehmen),
- Nachweis „ökologischer Vorrangflächen“ (öVF): 5 % der Ackerfläche für Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche. öVF können Stilllegungen, Zwischenfrüchte, Leguminosen, Randstreifen oder Landschaftselemente sein (unterschiedliche Gewichtung).
Der Beschluss des Bundesrates über die Direktzahlungen-VO am 10. Oktober brachte Klarheit bei wichtigen Details: So hat der Bundesrat die anrechnungsfähigen Kulturarten bei Zwischenfrüchten ergänzt. Rauhafer und Buchweizen zählen jetzt dazu. Zudem wurde beschlossen, dass die Höchstbreite anrechnungsfähiger Gewässer-Pufferstreifen bei 20 m liegt. Die Zustimmung der beteiligten Bundesministerien stand bis Redak-tionsschluss aber noch aus.
Mehr zum Greening lesen Sie auf S. 3 dieser Ausgabe und in top agrar 9/2014, S. 30 sowie 10/2014, S. 34.