Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hat die von der Bundesregierung im Rahmen der Novelle der Düngemittelverordnung geplante Einschränkung von Fremdanteilen in Düngemitteln begrüßt; er fordert jedoch, bei den Grenzwerten die technischen Möglichkeiten der Sortierung stärker zu berücksichtigen.
Wie der Verband in Bonn erklärte, hält er insbesondere den derzeit vorgeschlagenen Grenzwert für jegliche Kunststoffpartikel in Düngemitteln von höchstens 0,1 % Trockenmasse für „nicht praktikabel“. In einem Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium schlägt der bvse deshalb vor, zwischen den Kunststoffarten zu differenzieren und den Anteil von Hartkunststoffpartikeln auf 0,4 % Trockenmasse zu begrenzen.
Dieser Grenzwert werde im Entwurf auch für andere Materialien wie Metall und Glas angesetzt. Für Kunststofffolie hingegen sei ein Grenzwert von 0,1 % umsetzbar.
Seinen Einwand begründet der Verband mit den unterschiedlichen Eigenschaften von Hartkunststoffen und Folien, die sich nach seiner Darstellung in den Sortierprozessen völlig unterschiedlich verhalten: Über Sortierung, Windsichtung und Siebungen könne beispielsweise ein Großteil der leichten Kunststofffolien aus dem Produkt entfernt werden. Dagegen könne auf den Anteil kleiner Fremdstoffpartikel aus Hartkunststoffen verfahrenstechnisch kaum Einfluss genommen werden.
Bereits kleinste Partikel dieser Hartkunststoffe wie Splitter von Blumentöpfen oder Joghurtbechern könnten deshalb trotz Kontrolle im Kompost schnell zu einer Überschreitung des Grenzwertes führen, warnte der bvse. Dies beeinträchtige die Qualität des Kompostes praktisch nicht, durch die geplanten nicht praxisgerechten Grenzwerte dürfte er dann jedoch nicht vermarktet werden. Dies könne nicht im Sinne der Verordnung sein, so der Verband, der sich damit nach eigenen Angaben der Auffassung des Verbandes der Erden- und Humuswirtschaft (VHE) anschließt.