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DBV: Bewährte Grundsätze im Saatgut- und Pflanzgutrecht erhalten!

Der Agrarausschuss des Europaparlaments hat am 11. Februar 2014 den Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung des EU-Saatgutrechtes insgesamt abgelehnt. Der DBV begrüßt das und sieht die Chance, mit einem neuen Ansatz die landwirtschaftlichen Belange besser einzubinden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agrarausschuss des Europaparlaments hat am 11. Februar 2014 den Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung des EU-Saatgutrechtes insgesamt abgelehnt. Der DBV begrüßt, dass diese für die Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung sehr grundlegende Thematik nicht mit einem Schnellschuss abgehandelt wird und sieht die Chance, mit einem neuen Ansatz die landwirtschaftlichen Belange besser einzubinden.


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"Auch zukünftig müssen die bewährten Grundsätze des derzeit geltenden Saat- und Pflanzgutrechtes beibehalten bleiben", erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Unverzichtbar sei insbesondere ein unabhängiges Anerkennungssystem, welches den Landwirten eine hohe und stabile Saat- und Pflanzgutqualität liefere.



Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich schon im vergangenen Jahr mehrfach dafür ausgesprochen, Qualität, Vielfalt und Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Sorten bei der Überführung von 12 Richtlinien in eine Verordnung nicht aus dem Blick zu verlieren. Dabei geht es unter anderem um die Verankerung des Pflanzenvermehrungsmaterials im so genannten "Nischenmarktbereich".


Über die Ablehnung des Agrarausschusses wird demnächst im Plenum des Europaparlaments abgestimmt. Der DBV geht davon aus, dass das Plenum der klaren Empfehlung des Ausschusses folgt. Somit kann über das EU-Saatgutrecht in dieser Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten werden.


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