Diskussion um Nitrat im Grundwasser kocht wieder hoch
Ein Rechtsgutachten der Europa-Universität Viadrina meint, das neue Düngerecht reiche nicht aus, um niedrigere Nitratgehalte im Grundwasser zu erreichen. Und die Vorgaben für die Bauern würden nicht den EU-Vorschriften entsprechen.
Gut anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung kocht die Diskussion um die Nitratbelastung des Grundwassers wieder hoch. Für neuen Zündstoff sorgten vergangene Woche Medienberichte über ein Rechtsgutachten der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder.
Dieses hat demnach zum Ergebnis, dass das novellierte Düngerecht nicht ausreichend sei, um niedrigere Nitratgehalte im Grundwasser zu erreichen. Auch die neuen Vorgaben für die Landwirte würden nicht den EU-Vorschriften entsprechen, so die Rechtsexperten in ihrem Gutachten, das sie im Auftrag der deutschen Stadtwerke erstellt haben.
Laut Prof. Ines Härtel von der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina muss im Licht des im Juni 2018 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bundesrepublik jahrelang zu wenig gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser unternommen hat, auch das reformierte Düngerecht überarbeitet werden. Das Urteil habe sich zwar auf ältere Regeln bezogen, habe aber Relevanz für die aktuelle Düngeverordnung, da es Aussagen zu den Anforderungen an die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie mache, wird Härtel zitiert.
Die neue Verordnung sei „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet“, die EU-Ziele zu erfüllen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt. Er hält insbesondere die Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten für unzureichend.
Trinkwasser „jetzt und absehbar“ nicht gefährdet
Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff appellierte mit Hinweis auf die Berichterstattung über das Gutachten an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, „schleunigst eine wirksame Düngeverordnung“ vorzulegen, die das Grundwasser schütze und den Bauern Planungssicherheit gebe. Der Schutz des Grundwassers und damit der Gesundheit müsse höchste Priorität haben, so Ostendorff.
Das Umweltbundesamt (UBA) hatte indes in seinem im Mai 2018 vorgelegten Bericht zur Trinkwasserqualität festgestellt, dass in Deutschland das Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen schon seit Jahren nicht mehr den Grenzwert für Nitrat überschreite. Weniger als ein Promilleteil der betreffenden, in den Jahren 2014 bis 2016 untersuchten Proben hätten mehr als 50 mg Nitrat pro Liter aufgewiesen.
Auch bei nahezu allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen hätten mehr als 99,9 % der Proben die strengen rechtlichen Vorgaben eingehalten, so das UBA. Entsprechend bestehen, wie die Bundesregierung in ihrer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Bündnisgrünen erklärt, nach derzeitigem Erkenntnisstand „jetzt und absehbar keine flächendeckenden Gefährdungen“ des Trinkwassers.
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Gut anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung kocht die Diskussion um die Nitratbelastung des Grundwassers wieder hoch. Für neuen Zündstoff sorgten vergangene Woche Medienberichte über ein Rechtsgutachten der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder.
Dieses hat demnach zum Ergebnis, dass das novellierte Düngerecht nicht ausreichend sei, um niedrigere Nitratgehalte im Grundwasser zu erreichen. Auch die neuen Vorgaben für die Landwirte würden nicht den EU-Vorschriften entsprechen, so die Rechtsexperten in ihrem Gutachten, das sie im Auftrag der deutschen Stadtwerke erstellt haben.
Laut Prof. Ines Härtel von der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina muss im Licht des im Juni 2018 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bundesrepublik jahrelang zu wenig gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser unternommen hat, auch das reformierte Düngerecht überarbeitet werden. Das Urteil habe sich zwar auf ältere Regeln bezogen, habe aber Relevanz für die aktuelle Düngeverordnung, da es Aussagen zu den Anforderungen an die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie mache, wird Härtel zitiert.
Die neue Verordnung sei „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet“, die EU-Ziele zu erfüllen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt. Er hält insbesondere die Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten für unzureichend.
Trinkwasser „jetzt und absehbar“ nicht gefährdet
Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff appellierte mit Hinweis auf die Berichterstattung über das Gutachten an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, „schleunigst eine wirksame Düngeverordnung“ vorzulegen, die das Grundwasser schütze und den Bauern Planungssicherheit gebe. Der Schutz des Grundwassers und damit der Gesundheit müsse höchste Priorität haben, so Ostendorff.
Das Umweltbundesamt (UBA) hatte indes in seinem im Mai 2018 vorgelegten Bericht zur Trinkwasserqualität festgestellt, dass in Deutschland das Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen schon seit Jahren nicht mehr den Grenzwert für Nitrat überschreite. Weniger als ein Promilleteil der betreffenden, in den Jahren 2014 bis 2016 untersuchten Proben hätten mehr als 50 mg Nitrat pro Liter aufgewiesen.
Auch bei nahezu allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen hätten mehr als 99,9 % der Proben die strengen rechtlichen Vorgaben eingehalten, so das UBA. Entsprechend bestehen, wie die Bundesregierung in ihrer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Bündnisgrünen erklärt, nach derzeitigem Erkenntnisstand „jetzt und absehbar keine flächendeckenden Gefährdungen“ des Trinkwassers.