Deutschland braucht eine neue Düngeverordnung. Das hat Karl-Friedrich Falkenberg, der Leiter der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, anlässlich eines Besuchs im Allgäu unterstrichen.
„Deutschland muss eine neue Düngeverordnung ausarbeiten. Die bisherigen sind nicht zielführend gewesen“, erklärte der EU-Spitzenbeamte vergangene Woche bei einer Diskussion mit Vertretern der Landwirtschaft. Falkenberg, der einer Einladung der Europaabgeordneten Ulrike Müller von den Freien Wählern gefolgt war, ließ keinen Zweifel daran, dass er ein Regionalkonzept der derzeitigen einheitlichen deutschen Umsetzung vorziehen würde. Er führte als Beispiel Frankreich an. Dort seien besonders belastete Gebiete in die Pflicht genommen worden.
Falkenberg betonte, dass er die regionalen Unterschiede in Deutschland anerkenne. Die von der Kommission aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der deutschen Umsetzung der Nitratrichtlinie seien nicht als konkrete Forderungen zu verstehen. Sie seien Antworten auf die Nachfragen der deutschen Behörden, wo die EU Verbesserungsmöglichkeiten sehe. Gleichzeitig mahnte der Generaldirektor, Deutschland müsse ein stimmiges Konzept vorlegen, das glaubwürdige Ansätze zur Verbesserung der Gewässerqualität mit Blick auf Nitrat beinhalte.
Artenschutz anpassen
Die Bauern brachten auf der Veranstaltung ihren Unmut über Naturschutzauflagen zum Ausdruck, beispielsweise mit Blick auf den Schutz von Bibern oder Schwierigkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in und um die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)-Gebiete.
Falkenberg hält eine Anpassung der Richtlinien zum Artenschutz für dringend notwendig. „Bisher können wir den Schutzstatus einzelner Arten nur erhöhen. Das Beispiel Biber in Bayern zeigt deutlich, dass wir auch die Möglichkeit brauchen, den Schutz wieder herunterzustufen, wenn sich stabile Populationen aufgebaut haben“, so der EU-Spitzenbeamte. Bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie werde in den Mitgliedsstaaten oft über die Vorgaben der EU hinausgegangen. Der Generaldirektor bot an, einzelne, besonders drastische Beispiele wie das Verbot einer Stallerweiterung außerhalb des FFH-Gebietes prüfen zu lassen.