Das Bundeskabinett hat heute den abgestimmten Regierungsentwurf zum Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Vor allem die Passagen zum Pflanzenschutz sind im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Bundesumweltministeriums entschärft. Gleiches gilt für die Bewertung von Stickstoffeinträgen.
Das Bundeskabinett hat heute den abgestimmten Regierungsentwurf zum Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Vor allem die Passagen zum Pflanzenschutz sind im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Bundesumweltministeriums entschärft. Gleiches gilt für die Bewertung von Stickstoffeinträgen.
Die Bundesregierung hat heute ein Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Auf Basis dieser Eckpunkte soll nun das Bundesumweltministerium ein konkretes Maßnahmenprogramm bis 2019 fertigstellen. Die Verabschiedung des Insektenprogramms fällt genau in die Woche, in der die Bundesregierung 100 Tage im Amt ist. „Wir wissen längst nicht alles über das Insektensterben. Aber wir wissen genug, um schnell zu handeln. Darum war es mir wichtig, dass das Kabinett diese Eckpunkte schon in den ersten 100 Tagen meiner Amtszeit beschließt“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Anschluss an den Beschluss.
Quantifizierung der Veränderungen bei Insekten fehlt nun
Das Papier ist mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und allen anderen Ministerien abgestimmt. Im Vergleich mit dem ersten Entwurf, den das Bundesumweltministerium (BMU) Anfang Mai vorgelegt hatte, gibt es einige Änderungen. Vor allem landwirtschaftliche Belange haben Einzug in das Insektenschutzprogramm erhalten. Die Quantifizierung der zurückgehenden Insektenbestände ist aus dem Papier gestrichen. Statt vorher "die Insektenbiomasse hat in Deutschland innerhalb der letzten 27 Jahre um mehr als 75 Prozent abgenommen", steht dort nun: "Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten in Deutschland sind stark zurück gegangen".
Änderungen in der Passage zum Pflanzenschutz
Ursprünglich stand der Handlungsbereich „Pflanzenschutz“ an erster Stelle in dem Programm, mittlerweile ist er unter der Überschrift „Anwendung von Pestiziden mindern“ auf Rang 4 gerutscht. Gestrichen ist darin der Satz „Generell soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umwelt- und naturverträglich ausgestaltet werden“. Dafür hat die Ackerbaustrategie Einzug in das Pflanzenschutzkapitel gefunden, die laut der neuen Formulierung „adäquat mit Fördermitteln für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und insbesondere des Insektenschutzes untersetzt werden“ soll. Die Forderung, dass der Bund auf seinen Liegenschaften auf die Anwendung von Pestiziden verzichtet, hat den Zusatz „soweit nicht zwingende Gründe sie erfordern“ bekommen.
Berücksichtigung der Düngereform 2017 ist neu
Auch die Passage zum Einfluss von Nährstoffeinträgen auf den Lebensraum von Insekten hat deutliche Veränderungen im Abstimmungsprozess des BMU mit dem BMEL erfahren. Dort ist nun neu aufgenommen, dass mit der Novellierung des Düngerechtes 2017 bereits Maßnahmen zur Verringerung von Stickstoffüberschüssen, Nitratauswaschung und Ammoniakemissionen getroffen worden seien. Ob es im Hinblick auf den Insektenschutz weitere Vorgaben für die Düngung geben müsse, will die Bundesregierung laut dem heute beschlossenen Eckpunkten „prüfen“. Ursprünglich hatte das BMU weitere Maßnahmen für „notwendig“ erklärt und eine „integrierte Stickstoffminderungsstrategie“ in ihrem Entwurf gefordert. Allerdings steht in dem beschlossenen Aktionsprogramm der Hinweis auf den nationalen Luftreinhalteplan drin, den das BMU bis April 2019 vorlegen wird und der sich vor allem mit der Verringerung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft beschäftigen wird.
Lichtverschmutzung, Strukturvielfalt und Forschung relativ unbestritten
Die Forderungen, die Lichtverschmutzung zu reduzieren, die Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft zu fördern, die Lebensräume für Insekten sowohl innerhalb aber auch außerhalb der Agrarlandschaft wiederherzustellen und zu vernetzen, die Forschung zu vertiefen und ein Monitoring des Insektenbestandes bundesweit zu etablieren, sind annähernd gleich geblieben.
Finanzierung über die EU-Agrarpolitik mit aufgenommen
Zur Finanzierung der Maßnahmen des Insektenschutzes, weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie bei den Verhandlungen um den EU-Etat, die Naturschutzfinanzierung verbessern will. Neu aufgenommen ist dort, dass im Rahmen der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 „die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas und der natürlichen Ressourcen besser honoriert“ werden sollen.
Das Bundeskabinett hat heute den abgestimmten Regierungsentwurf zum Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Vor allem die Passagen zum Pflanzenschutz sind im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Bundesumweltministeriums entschärft. Gleiches gilt für die Bewertung von Stickstoffeinträgen.
Die Bundesregierung hat heute ein Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Auf Basis dieser Eckpunkte soll nun das Bundesumweltministerium ein konkretes Maßnahmenprogramm bis 2019 fertigstellen. Die Verabschiedung des Insektenprogramms fällt genau in die Woche, in der die Bundesregierung 100 Tage im Amt ist. „Wir wissen längst nicht alles über das Insektensterben. Aber wir wissen genug, um schnell zu handeln. Darum war es mir wichtig, dass das Kabinett diese Eckpunkte schon in den ersten 100 Tagen meiner Amtszeit beschließt“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Anschluss an den Beschluss.
Quantifizierung der Veränderungen bei Insekten fehlt nun
Das Papier ist mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und allen anderen Ministerien abgestimmt. Im Vergleich mit dem ersten Entwurf, den das Bundesumweltministerium (BMU) Anfang Mai vorgelegt hatte, gibt es einige Änderungen. Vor allem landwirtschaftliche Belange haben Einzug in das Insektenschutzprogramm erhalten. Die Quantifizierung der zurückgehenden Insektenbestände ist aus dem Papier gestrichen. Statt vorher "die Insektenbiomasse hat in Deutschland innerhalb der letzten 27 Jahre um mehr als 75 Prozent abgenommen", steht dort nun: "Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der Insektenarten in Deutschland sind stark zurück gegangen".
Änderungen in der Passage zum Pflanzenschutz
Ursprünglich stand der Handlungsbereich „Pflanzenschutz“ an erster Stelle in dem Programm, mittlerweile ist er unter der Überschrift „Anwendung von Pestiziden mindern“ auf Rang 4 gerutscht. Gestrichen ist darin der Satz „Generell soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umwelt- und naturverträglich ausgestaltet werden“. Dafür hat die Ackerbaustrategie Einzug in das Pflanzenschutzkapitel gefunden, die laut der neuen Formulierung „adäquat mit Fördermitteln für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und insbesondere des Insektenschutzes untersetzt werden“ soll. Die Forderung, dass der Bund auf seinen Liegenschaften auf die Anwendung von Pestiziden verzichtet, hat den Zusatz „soweit nicht zwingende Gründe sie erfordern“ bekommen.
Berücksichtigung der Düngereform 2017 ist neu
Auch die Passage zum Einfluss von Nährstoffeinträgen auf den Lebensraum von Insekten hat deutliche Veränderungen im Abstimmungsprozess des BMU mit dem BMEL erfahren. Dort ist nun neu aufgenommen, dass mit der Novellierung des Düngerechtes 2017 bereits Maßnahmen zur Verringerung von Stickstoffüberschüssen, Nitratauswaschung und Ammoniakemissionen getroffen worden seien. Ob es im Hinblick auf den Insektenschutz weitere Vorgaben für die Düngung geben müsse, will die Bundesregierung laut dem heute beschlossenen Eckpunkten „prüfen“. Ursprünglich hatte das BMU weitere Maßnahmen für „notwendig“ erklärt und eine „integrierte Stickstoffminderungsstrategie“ in ihrem Entwurf gefordert. Allerdings steht in dem beschlossenen Aktionsprogramm der Hinweis auf den nationalen Luftreinhalteplan drin, den das BMU bis April 2019 vorlegen wird und der sich vor allem mit der Verringerung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft beschäftigen wird.
Lichtverschmutzung, Strukturvielfalt und Forschung relativ unbestritten
Die Forderungen, die Lichtverschmutzung zu reduzieren, die Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft zu fördern, die Lebensräume für Insekten sowohl innerhalb aber auch außerhalb der Agrarlandschaft wiederherzustellen und zu vernetzen, die Forschung zu vertiefen und ein Monitoring des Insektenbestandes bundesweit zu etablieren, sind annähernd gleich geblieben.
Finanzierung über die EU-Agrarpolitik mit aufgenommen
Zur Finanzierung der Maßnahmen des Insektenschutzes, weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie bei den Verhandlungen um den EU-Etat, die Naturschutzfinanzierung verbessern will. Neu aufgenommen ist dort, dass im Rahmen der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 „die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas und der natürlichen Ressourcen besser honoriert“ werden sollen.