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topplus EU-Nitratbericht

Kaum noch Fortschritte bei der Gewässerqualität zu verzeichnen

Die Nitratbelastung der Gewässer in der EU sinkt - wenn überhaupt - nur noch langsam. Die EU-Kommission fordert daher von einer Reihe der Mitgliedsstaaten weitere Anstrengungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission stellt in ihrem aktuellen Nitratbericht für den Berichtzeitraum 2016 bis 2019 fest, dass sich die Grundwasserqualität seit Annahme der Nitratrichtline zwar verbessert hat, dass diese Verbesserung seit 2012 aber nur noch sehr langsam voranschreitet.

Die einfachen Erfolge seien erreicht worden, um aber den positiven Trend weiter voran zu treiben, sind nun weitreichendere Maßnahmen erforderlich. Dabei appelliert die EU-Kommission vor allem an Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und die Tschechische Republik zusätzliche Schritte zu ergreifen, da diese Länder am weitesten von den der Zielerreichung entfernt seien.

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Aber auch Polen, Finnland, Lettland, Dänemark und Ungarn attestiert der Bericht ein systemisches Problem bei der Bekämpfung von Nährstoffverlusten aus der Landwirtschaft.

Problemfaktor Tierproduktion

Die Gewässerbelastung durch Stickstoff und Phosphor wird im Wesentlichen der Landwirtschaft zugeschrieben. Im vorliegenden Berichtszeitraum hatte nur 14 Mitgliedsstaaten Informationen über die Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen in die Gewässer übermittelt.

Durchschnittlich 77 % (22 bis 99%) der N-Einträge werden demzufolge der Landwirtschaft zugeordnet. Davon sind schätzungsweise 81 % des Eintrages auf die Tierproduktion zurück zu führen. Die höchste Tierbesatzdichte findet sich in den Niederlanden (3,8 GV/ha) und in Belgien (2,8 GV/ha).

Während in Belgien dieser Wert seit 2005 recht stabil ist, stieg die Tierdichte in den Niederlanden seit 2013 weiter an. Jedoch erfasst der Berichtszeitraum nicht die aktuellen Entwicklungen in den Niederlanden.

Uneinheitliche Datenbasis für Nährstoffbilanzen

Gewässerbelastungen resultieren im Wesentlichen aus Nährstoffüberschüssen. Die Nährstoffbilanz als Gegenüberstellung von Input und Output skizziert die Höhe dieser Überschüsse. Die dem Bericht zugrundeliegende Datengrundlage ist aber unvollständig und uneinheitlich.

Das europäische Statistikamt Eurostat hatte angeregt, eine gemeinsame Methodik zur Errechnung der Nährstoffbilanzen zu nutzen, was aber nicht alle Mitgliedsstaaten befolgten. Einige melden überhaupt gar keine Bilanzen an Eurostat. Dazu gehören im Berichtszeitraum 2016 bis 2019 Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, Zypern, Malta und Luxemburg. Dabei gehören Belgien, Luxemburg, Zypern und Malta zu den Ländern, deren Brutto-N-Bilanzen im Berichtszeitraum 2012 bis 2015 über 100 kg N/ha lagen.

Die höchsten N-Überschüsse weisen nach wie vor die Niederlande auf. Von 2016 bis 2019 stiegen diese noch einmal um gut 17 kg N/ha auf nun 190,6 kg N/ha brutto. Deutschland konnte dagegen eine Reduktion von 10,3 kg N/ha auf nun 65,1 kg N/ha vorweisen.

Meere als Sorgenkind und kaum Veränderungen bei Grundwasserbelastung

Im Zeitraum 2016 bis 2019 wurde EU-weit bei 14,1 % der Grundwasserstationen noch ein Jahresdurchschnittswert von mehr als 50 mg Nitrat je Liter gemessen. Eine Situation, die mit dem vorherigen Berichtszeitraum vergleichbar ist, in dem bei 13,2 % der Stationen der Wert über 50 mg/l lag. Durch die Herausnahme und Neuanlage von Messstationen ließen sich im Mittel nur für 83 % der Stationen Trends festlegen.

In Schweden waren dies beispielsweise sogar nur für 20 % der Messpunkte möglich. Hinsichtlich der Oberflächengewässer meldeten die Mitgliedsstaaten 36 % der Flüsse und 32 % der Seen, 31 % der Küstengewässer und 32 % der Übergangsgewässer sowie 81 % der Meeresgewässer als eutroph.

Mangel bei Gebietsausweisung und Aktionsprogrammen

Gemäß EU-Nitratrichtlinie müssen alle Länder verunreinigte Gebiete ermitteln, diese als durch Nitrat gefährdete Gebiete ausweisen und dort obligatorische Maßnahmen ergreifen. Aus den gemeldeten Wasserqualitätsdaten geht jedoch hervor, dass es Regionen mit Wasserverunreinigung gibt, die nicht unter die gefährdeten Gebiete fallen.

Bulgarien, Estland, Lettland, Portugal, Spanien und Zypern haben eine sehr große Zahl von Hotspots, die nicht als gefährdete Gebiete erfasst sind. In einigen Mitgliedstaaten, wie Bulgarien, Italien, der Slowakei, Spanien und Ungarn, handelt es sich bei den gefährdeten Gebieten mitunter nur um sehr begrenzte Zonen, die nicht das ganze Wassereinzugsgebiet berücksichtigen, was zu einer sehr fragmentierten Ausweisung und einer verminderten Effizienz der Aktionsprogramme führt.

Darüber hinaus stellt die EU-Kommission fest, dass die Eutrophierung der Oberflächengewässer nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Kommission erwartet, dass alle Mitgliedstaaten diesen Mangel dringend beheben.

Diverse Vertragsverletzungsverfahren

Die EU-Kommission ist bestrebt, die Einhaltung der Nitratrichtlinie und damit die Verbesserung der Wasserqualität sicherzustellen. Der Fokus liegt dabei auf den Inhalten der Aktionsprogramme und der Ausweisung der gefährdeten Gebiete. Hierbei waren im Berichtszeitraum zehn Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten anhängig:

  • Belgien: Wallonien zum Nitrataktionsprogramm, Flandern zu Ausnahmebedingungen
  • Bulgarien (2018 abgeschlossen) und Estland (2017 abgeschlossen)
  • Frankreich zur Ausweisung gefährdeter Gebiete (2019 abgeschlossen)
  • Deutschland zum Aktionsprogramm
  • Griechenland und Polen zur Ausweisung gefährdeter Gebiete und zu den Aktionsprogrammen (2020 und 2018 abgeschlossen)
  • Italien und Spanien zur Stabilität des Überwachungsnetzes, zur Ausweisung gefährdeter Gebiete und zu Aktionsprogrammen
  • Slowakei zur Überwachung der Wasserqualität und zum Nitrataktionsprogramm (2019 abgeschlossen)

Die Anzahl dieser Verfahren sowie die Tatsache der unvollständigen Datenübermittlungen und uneinheitlichen Datengrundlagen lassen erahnen, dass der Weg zu mehr Gewässerschutz und einheitlichen Standards noch weit ist.

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