Wird Gärsubstrat als Düngung nach der Düngeverordnung (DüV) angerechnet? Kai-Hendrik Howind von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt die Antwort.
Frage: Ein anderer Landwirt hat mir Gärsubstrat zur Düngung angeboten. Wie wird dieses nach der Düngeverordnung (DüV) angerechnet?
Antwort: Für die Düngebedarfsermittlung und -planung rechnen Sie den Stickstoff (N) aus dem aktuellen und dem Vorjahr an. Der im Vorjahr ausgebrachte Gärrest liefert noch N nach. In der Düngebedarfsermittlung ziehen Sie daher, wie für jeden organischen Dünger, 10 % der im Vorjahr ausgebrachten Gesamt-N-Menge ab. Für das aktuelle Jahr setzen Sie folgende Mindestwerte an:
Fester Gärrest: mindestens 30 % vom Gesamt N. Liegt der Ammoniumanteil über 30 %, ist dieser anzusetzen.
Flüssiger Gärrest: mindestens 50 % vom Gesamt-N. Liegt der Ammoniumanteil über 50 %, müssen Sie diesen Wert anrechnen.
Im Nährstoffvergleich müssen Sie die volle ausgebrachte Gesamt-N-Menge als Närstoffzufuhr ansetzen.
Von dieser dürfen Sie 11 % Ausbringungsverluste abziehen.
Tipp: Damit der Bilanzüberschuss nicht immens hoch wird, empfiehlt es sich, mit entsprechender Technik etc. möglichst viel N pflanzenverfügbar in den Boden zu bringen.
Kai-Hendrik Howind, LWK Niedersachsen
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Frage: Ein anderer Landwirt hat mir Gärsubstrat zur Düngung angeboten. Wie wird dieses nach der Düngeverordnung (DüV) angerechnet?
Antwort: Für die Düngebedarfsermittlung und -planung rechnen Sie den Stickstoff (N) aus dem aktuellen und dem Vorjahr an. Der im Vorjahr ausgebrachte Gärrest liefert noch N nach. In der Düngebedarfsermittlung ziehen Sie daher, wie für jeden organischen Dünger, 10 % der im Vorjahr ausgebrachten Gesamt-N-Menge ab. Für das aktuelle Jahr setzen Sie folgende Mindestwerte an:
Fester Gärrest: mindestens 30 % vom Gesamt N. Liegt der Ammoniumanteil über 30 %, ist dieser anzusetzen.
Flüssiger Gärrest: mindestens 50 % vom Gesamt-N. Liegt der Ammoniumanteil über 50 %, müssen Sie diesen Wert anrechnen.
Im Nährstoffvergleich müssen Sie die volle ausgebrachte Gesamt-N-Menge als Närstoffzufuhr ansetzen.
Von dieser dürfen Sie 11 % Ausbringungsverluste abziehen.
Tipp: Damit der Bilanzüberschuss nicht immens hoch wird, empfiehlt es sich, mit entsprechender Technik etc. möglichst viel N pflanzenverfügbar in den Boden zu bringen.