Prüfen Sie Ihren Ackerbau auf Cross Compliance-Sicherheit, bevor die neue Saison 2014 startet. Diese Liste hilft Ihnen dabei:
Allgemeines
- Die Bodenuntersuchungsergebnisse für P, K und pH-Wert sollten nicht älter als 6 Jahre sein.
- Nmin-Richtwerte der letzten 9 Jahre liegen vor.
- Alle Lieferscheine sind aktuell geführt und vollständig ausgefüllt.
- Bei mehr als jährlich 200t Wirtschaftsdünger-Abgabe die Düngermeldungen halbjährlich durchführen.
- Die Richtwerte für Inhaltsstoffe von organischen Düngern sind vorhanden.
Düngebilanz
- Die Bilanzen der letzten 7 Jahre liegen vor.
- Der 3-jähriger Mittelwert für N: nicht über 60 kg/ha
- Der 6-jähriger Mittelwert für P2O5: nicht über 20 kg/ha
- Die Düngebilanz des abgelaufenen Wirtschaftsjahres muss bis zum 31.03.2014 vorliegen.
- Die 170 kg N/ha-Grenze Wirtschaftsdünger aus tierischer Herkunft wurde eingehalten.
Pflanzenschutz
- Dokumentation der Pflanzenschutz-Maßnahmen mit folgenden Angaben:
- Name des Anwenders
- Anwendungsfläche mit Kultur
- Anwendungsdatum
- eingesetzte Pflanzenschutzmittel
- Aufwandmenge l bzw. kg/ha - Gültiger Kontrollbericht des Pflanzenschutzgerätes und gültige Prüfplakette am Gerät (Spritzen-TÜV-Plakette) sind vorhanden.
- Sachkundenachweis des Anwenders ist gültig.
- Bei Pflanzenschutz-Anwendung durch Dritte (Lohnunternehmer o.a.) entsprechende Nachweise mit Bestätigung des Spritzen-TÜV und der Sachkunde des Anwenders vorweisen.