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Vogelfraß

Massive Schäden durch Krähen: Behörden lassen Landwirte im Stich

Mit Blick auf die Krähenschäden in der Landwirtschaft wirft der Bauernverband Rheinland-Pfalz Süd den zuständigen Behörden mangelnde Unterstützung vor und fordert eine ganzjährige Bejagung.

Lesezeit: 3 Minuten

Weil die Beize Mesurol fehlt, sind in diesem Jahr wieder viele Flächen von Vogelfraß betroffen. Die Schäden, zum Großteil durch Krähen, häufen sich in Deutschland. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, wirft den zuständigen Behörden dabei mangelnde Unterstützung vor. Wirksame Gegenmaßnahmen scheitern oftmals an fehlenden Genehmigungen der Behörden. Die Betriebe würden im Stich gelassen und haben die Verluste durch die in Schwärmen auftretenden Krähen ohne jeglichen Schadensausgleich hinzunehmen.

Saatkrähe ins Jagdrecht aufnehmen

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Die Schäden gehen oftmals in die Zehntausende. Alle bisher umgesetzten Gegenmaßnahmen, wie eine Vergrämung durch Schussapparate, Vogelscheuchen und Vogelattrappen haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Deshalb müssen laut Hartelt die jagdlichen Möglichkeiten ausgeweitet werden.



Bei den Rabenkrähen sind die Unteren Jagdbehörden daher aufgefordert, Genehmigungen für gezielte Abschüsse der Rabenkrähe auch außerhalb der eigentlichen Jagdzeit zu erlauben. Noch effektiver wäre laut Hartelt eine Aufhebung der sogenannten Schonzeit durch die Obere Jagdbehörde, also die Möglichkeit einer ganzjährigen Bejagung. Die Saatkrähe ist aktuell noch durch europäisches und nationales Recht geschützt und darf grundsätzlich nicht bejagt werden. Trotzdem kann die Obere Naturschutzbehörde Genehmigungen zum Abschuss einzelner Tiere zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden erteilen. Davon wurde aber bisher nicht ausreichend Gebrauch gemacht.



Aus Sicht des BWV-Präsidenten sei der Schutzstatus der Saatkrähe mittlerweile sowieso überholt. Die Population habe sich in den vergangenen Jahren mehr als stabilisiert. Zeitgleich werden die Lebensräume durch Versiegelung zerstört und die Saatkrähen aus städtischen Gebieten vergrämt, wo sie auch große Probleme verursachen. Die Schäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind parallel hierzu angestiegen. Hartelt fordert vor diesem Hintergrund die Aufnahme der Saatkrähe ins Jagdrecht.

Entschädigung für Betriebe

Sollten die zuständigen Behörden die möglichen Ausnahmen im Hinblick auf die Bejagung der Krähen weiterhin so restriktiv handhaben und auch das Ministerium untätig bleiben, ist eine Entschädigung der betroffenen Betriebe unerlässlich, so Hartelt. Es könne nicht tatenlos zugeschaut werden, wie die Krähen in einigen Regionen einen Großteil der Ernte zerstören.

Mais nachlegen? Von den Fraßschäden sind oft größere Bereiche betroffen - oft reihenweise. Wird hier neu gesät, ist zu befürchten, dass die jetzt nachgelegten Körner unter Umständen wieder bevorzugt von den Vögeln angegangen werden. Kurzzeitig kann in Teilbereichen mit Vogelscheuchen oder Flugdrachen versucht werden, die Vögel fernzuhalten. Grundsätzlich ist alles zu unternehmen, dass der nachgelegte Mais zügig aufläuft und schneller wachsen kann als die Vögel fressen. Wo nachgelegt wird, ist eine erneute Bodenbearbeitung in der Regel nicht notwendig. Allerdings sollte das Unkraut beobachtet werden und Konkurrenz frühzeitig ausgeschaltet werden.

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