Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat sich für eine Korrektur des EU-Saatgutrechts ausgesprochen. „Die neue Saatgutrichtlinie der Europäischen Kommission muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe Vorteile bieten - vor allem Klein- und Ökobetriebe dürfen hier nicht benachteiligt werden. Der Entwurf der EU muss deshalb deutlich nachgebessert werden", so der Grünen-Politiker am Mittwoch.
Kleine Unternehmen, die zum Beispiel eine neue Apfelsorte gezüchtet haben, dürften keine Nachteile durch teure und aufwändige Sortenschutz- und Zertifizierungsverfahren haben. Dies wäre für viele Betriebe ein erhebliches Problem, erklärte Meyer weiter. So sei zwar ein Bestandsschutz für alte Obst- und Gemüsesorten vorgesehen. Bei einer neuen Züchtung gebe es jedoch nach dem geplanten Verordnungsentwurf eine mit Kosten verbundene Anerkennung - ein Verfahren, das insbesondere viele kleinere Unternehmen vor Probleme stellt.
„Die Sortenvielfalt ist für uns von besonderer Bedeutung. Ich habe nichts gegen Sortenschutz und Zertifizierung im Sinne einer Transparenz für den Verbraucher, aber es muss gewährleistet sein, dass auch kleine Züchter mit geringer Kostenbelastung und geringem bürokratischem Aufwand neue Sorten auf den Markt bringen können. Hierfür habe ich mich im Bundesrat eingesetzt. Der Verbraucher soll am Ende viele Auswahlmöglichkeiten haben, qualitativ hochwertige Äpfel oder Kartoffeln in seinen Einkaufskorb zu legen."