In dem Antrag „#ArtenschutzNRW - Lebensräume in NRW schaffen und erhalten“, den CDU und FDP in den Landtag eingebracht haben, wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag zu berichten, wie und auf welchen landeseigenen Flächen biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden könnten. Zudem soll die Regierung prüfen, wie die Finanzierung der Biodiversitätsberatung bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen dauerhaft gesichert und ausgeweitet werden könne. So könnten noch mehr Betriebe durch maßgeschneiderte betriebsindividuelle Lösungen zur Teilnahme motiviert werden. Darüber hinaus sollen Konzepte entwickelt werden, wie in allen Regionen vermehrt Betriebe für die Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen und für den Vertragsnaturschutz gewonnen werden können.
Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt
Im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür stark zu machen, dass nach 2020 weiterhin ausreichend Mittel für den Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt zur Verfügung stehen. Für die Übergangsphase zwischen dem Auslaufen der aktuellen und dem Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode müssten Projektmittel für bereits begonnene Maßnahmen sichergestellt werden. Außerdem drängt der Landtag darauf, dass bestehende Hindernisse beseitigt werden, die Landwirte aus Sorge vor Sanktionsrisiken davon abhalten, sich an Biodiversitätsmaßnahmen zu beteiligen.
Die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Bianca Winkelmann, erklärte, dass die zahlreichen Maßnahmen, die jetzt schon zum Schutz der Artenvielfalt ergriffen worden seien, ausgeweitet werden sollten. Dazu gehöre, Investitionen in die Forschung zu fördern und das landesweite Kataster von Naturschutzflächen zu überarbeiten und weiterzuentwickeln. „Zudem wollen wir uns im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik auf europäischer Ebene für mehr Geld für Arten- und Umweltschutz stark machen“, betonte Winkelmann. Ausgeweitet werden solle auch die „gute, freiwillige“ Zusammenarbeit mit den Landwirten.