Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau DLG-Feldtage 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Neuer Streit

Rote Gebiete: Düngeeinschränkung auf 50 % oder nur 37 % der Fläche in MV?

Bauernverband und Ministerium in MV streiten über die Größendeutung der Roten Gebiete. Der LBV warnt vor heftigen Ernteeinbußen durch 50 % Ausweisung. Backhaus reagiert verärgert, es seien nur 37 %.

Lesezeit: 3 Minuten

Als "Schlag ins Gesicht der Landwirte", die seit Monaten in der Krise ihren Job machen und für eine sichere Ernährung sorgen, bezeichnet Mecklenburg-Vorpommerns Bauernpräsident Detlef Kurreck den neuen Entwurf der Düngeverordnung. Für den Verband sei das eine große Enttäuschung.

Nahezu 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche sollen demnach künftig zu den Roten Gebieten zählen. Im Vergleich zu den bisher ausgewiesenen Flächen von ca. 13 % ist dies eine Steigerung um das 3,5-Fache.



„Auf diesen Flächen dürfen wir unseren Weizen, unseren Raps und all unsere anderen Kulturen nicht so düngen, wie sie es für eine gute, gesunde Entwicklung brauchen“, erläutert der Bauernpräsident. Denn in den Roten Gebieten ist lediglich eine Düngung zu 80 % des Pflanzenbedarfs erlaubt. „Mit dieser Düngeverordnung sind heftige Einbußen in der Erntemenge und der Erntequalität vorprogrammiert“, bringt er die Dramatik auf den Punkt.

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Trotz Gesprächen, Experten und Gerichtsurteil

Besonders bitter sei, dass dem neuen Entwurf monatelange Gesprächsrunden vorangegangen waren, in dem die Vertreter des Bauernverbandes und Hydrologen viele Lösungsansätze aufgezeigt hatten, wie die Roten Gebiete verursachergerecht ausgewiesen werden könnten.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte zuvor nach einer Klage von Landwirten die bisherige Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt. „Wir hatten gehofft, dass das Ministerium dieses Urteil ernst nimmt und nachbessert. Eine pauschale Bestrafung der Landwirtinnen und Landwirte aufgrund eines grob vereinfachten Modellverfahrens ist in diesen Zeiten der Krise nicht vertretbar“, so Detlef Kurreck.



Mit dem Entwurf der neuen Düngeverordnung habe das Ministerium alle Register gezogen, um die Düngung maximal einzuschränken. Wie andere Bundesländer zeigen, könne der rechtliche Gestaltungsspielraum durchaus auch so genutzt werden, dass die ausgewiesenen Gebiete deutlich kleiner sind, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder Thüringen.



Selbstverständlich sei der Bauernverband auch weiter zu Gesprächen bereit und werde eine ausführliche Stellungnahme zum neuen Entwurf der Düngeverordnung abgeben. „Wir sind jederzeit bereit, unser Wissen erneut einzubringen und Lösungsansätze aufzuzeigen, wie das Grundwasser tatsächlich geschützt und gleichzeitig unsere Ernährung gesichert werden kann.“



Backhaus weist Vorwürfe des Bauernverbandes zurück

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist die Vorwürfe dagegen als „schlichtweg falsch“ zurück. „Wir kommen nach der alten Düngelandesverordnung von 13 % landwirtschaftlicher Nutzfläche, die zu den so genannten roten Gebieten zählte, und landen aktuell bei etwa 32 %. Wir haben die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes exakt umgesetzt“, sagte er am Freitag.

Die Gebietsvergrößerung ergebe sich unter anderem aus dem Wegfall der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung, bekannt als 2. Binnendifferenzierung, aber auch aus den strengeren Vorgaben bei der Beurteilung von Wasserschutzgebieten. Demnach wird ein ganzes Wasserschutzgebiet als rotes Gebiet ausgewiesen, sofern nur eine Messestelle in diesem Bereich eine erhöhte Nitratbelastung aufweist.

„Zudem müssen wir auch erstmals denitrifizierende Verhältnisse, das heißt das natürliche Abbauvermögen von Nitrat, bei der Ausweisung beachten.“

Wir machen das nicht um die Landwirte zu ärgern

Laut Backhaus liegen der aktuellen Gebietskulisse Werte von 881 Messtellen zugrunde; vorher seien es etwas mehr als 550 gewesen. Insofern sei die aktuelle Gebietskulisse deutlich differenzierter.“ Das haben sich die Landwirte immer gewünscht, um auch dem Verursacherprinzip näher zukommen“, so Backhaus.

Jetzt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald als Argument ins Feld zu führen, hält der SPD-Politiker für irreführend und zwecklos, da sich die Grundlagen der Ausweisung drastisch verändert haben. Auch den Vorwurf, die Landwirte nicht ernstzunehmen oder gar zu übergehen, weist er entschieden zurück.





















Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.