Frankreichs Umweltministerin Ségolène Royal will in Sachen Pflanzenschutzmittelanwendung die Zügel enger ziehen. In einer Pressemitteilung wies die Sozialistin darauf hin, dass sie so schnell wie möglich einen Erlass unterzeichnen wolle, der die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Flugzeug für alle Kulturen untersage, die derzeit noch von einer Ausnahme profitierten.
Royal zufolge soll dieses Verbot unverzüglich für Zucker- und für Popkornmais sowie für Bananen gelten und mit einer Verzögerung von 18 Monaten auch für einige spezifische Kulturen im Reis- und Weinanbau, „für die es notwendig ist, Alternativen zu finden, die die Sicherheit der Anwender gewährleisten“.
Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Flugzeug in Frankreich untersagt; allerdings können von Fall zu Fall von den Präfekten der Regionen Ausnahmen gewährt werden. Das geschieht beispielsweise bei Bananenplantagen. Jedoch hatte der Staatsrat nach Interventionen durch Umweltverbände Anfang Mai hierfür die Berechtigung auf Guadeloupe untersagt.
Unterdessen zeigte sich der Zusammenschluss Maiz’europ „überrascht“ von der Ankündigung der Ministerin und wies darauf hin, dass 2012 weniger als 1 % der Maisanbaufläche und „keine im Jahr 2013“ von der Ausnahmeregelung profitiert hätten.
In Frankreich wird die Pflanzenschutzmittelanwendung an sich immer mehr zum Gegenstand von Diskussionen. So kündigte Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll hier vor kurzem eine Verschärfung zum Schutz der Bienenvölker an: Bestimmte Präparate, die als bienengefährlich eingestuft worden sind, sollen für drei oder vier Monate untertags nicht mehr ausgebracht werden dürfen.
Darüber hinaus hat im südwestfranzösischen Département Grionde die Ausbringung eines Fungizides in einem Weinberg nahe einer Schule eine lebendige Debatte entfacht, nachdem das Mittel möglicherweise Erkrankungen bei Schülern und einer Lehrkraft hervorgerufen hatte. Royal nahm das zum Anlass anzukündigen, „sehr bald“ mit ihrem Amtskollegen aus dem Agrarressort eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Umkreis „von mindestens 200 m um die Schule“ verbieten zu wollen.