Wie das Agrarressort mitteilte, wird das verantwortliche Saatgutunternehmen, das die Aussaat veranlasste, zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Neben Schleswig-Holstein waren 2018 unter anderem auch Nordrhein-Westfalen und Bayern von einer unbeabsichtigten Aussaat transgener Pflanzen betroffen (AgE 52/18, Länderberichte 18). Im Zuge der nun im nördlichen Bundesland verordneten Kontrollen soll dem Ministerium zufolge eventueller Aufwuchs auf den betroffenen Flächen identifiziert und sicher beseitigt werden.
Die Kontroll- und Beseitigungsmaßnahmen würden im gesamten Zeitraum durch eine Anbauphase für Raps und andere Kruziferen ergänzt. Zudem gelten laut Agrarressort Vorgaben zur Bodenbearbeitung sowie das Verbot, auf den betroffenen Flächen Herbizide einzusetzen, gegen die die betreffende transgene Varietät GT73 Resistenzen vermittle. Darüber hinaus behalte man sich weitere Maßnahmen vor. Die nun festgelegten Schritte seien für einen Zeitraum von fünf Jahren bis Herbst 2024 gültig. Als zuständige Überwachungsbehörde ist das Ministerium über den Umgang mit gentechnischen Verunreinigungen mitteilungspflichtig.