Die EU-Kommission will dem privaten Verein Testbiotech untersagen, eine Importzulassung für Gentechnik-Sojabohnen gerichtlich überprüfen zu lassen. Gegen diese Rechtsauslegung hat Testbiotech jetzt eine Grundsatzklage beim Gerichtshof der EU (EuGH) eingereicht, um Zugang zum Gericht zu bekommen (T-33/16).
Wie der Verein mitteilt, geht es konkret um Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer, die nach Einschätzung der Gegner nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet seien.
„Die EU-Kommission hat trotz vorgebrachter Bedenken wegen gesundheitlicher Risiken den Import von Gentechnik-Pflanzen erlaubt. Jetzt versucht sie zu verhindern, dass der EuGH diese Entscheidung überprüft“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, befürchten wir eine erhebliche Schwächung des Vorsorgeprinzips in der EU.“
Im Mai 2015 hatte Testbiotech gemeinsam mit der Organisation GeneWatch UK einen Antrag auf Überprüfung einer Importzulassung für Gentechnik-Sojabohnen mit veränderter Ölqualität eingereicht. Die EU-Kommission erklärte daraufhin, man könne gemäß der entsprechenden EU-Verordnung (1367/2006) nur Umweltrisiken überprüfen lassen, nicht aber Risiken für die menschliche Gesundheit. Diese Rechtsauffassung bedeutet laut Then aber eine überraschende Kehrtwende: Bisher hatte die EU-Kommission entsprechende Anträge angenommen, so dass es nachfolgend auch zu Klagen kam. Eine frühere Klage von Testbiotech wurde 2013 vom EuGH akzeptiert (T-177/13), es liegt allerdings noch keine Entscheidung vor.
Testbiotech geht auch noch in einem weiteren Fall gegen eine Entscheidung der EU-Kommission vor: Diese hatte 2015 eine Importzulassung für gentechnisch veränderten Raps der Firma Monsanto erteilt, obwohl es dabei durch Transportverluste zu einer Ausbreitung der Pflanzen in der Umwelt kommen kann. Testbiotech hat deswegen jetzt eine Beschwerde beim EU-Ombudsman eingereicht.