Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat die Unteren Naturschutzbehörden angewiesen, den Einsatz von Mäusegift kritisch zu prüfen und bei Bedarf von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen.
„Die Antwort auf die immer wieder kehrende Mäuseüberpopulation kann nicht die Chemiekeule sein. Darunter leidet der Naturschutz. Deshalb schützen wir gezielt den gefährdeten Feldhamster und andere Arten“,
sagte die Ministerin. „Bewusst fördern wir im Naturschutz die natürlichen Lebensräume von Eulen und Greifvögeln. Seitens der Landwirtschaft muss mechanische Bekämpfung, zum Beispiel tieferes Pflügen der Felder,Vorrang haben“, so Siegesmund.
In enger Absprache mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde festgelegt, dass alle Unteren Naturschutzbehörden den Einsatz des Mäusegiftes Chlorphacinon im Streuverfahren untersagen können, wenn Konflikte mit den Naturschutzzielen vor Ort bestehen.
Hintergrund
Zur Feldmausbekämpfung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Antrag der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft die Anwendung des Wirkstoffs Chlorphacinon im offenen Streuverfahren auf stark befallenen Flächen vom 1. September bis zum 29. Dezember 2015 zugelassen. Neu ist, dass eine Genehmigung nur erteilt wird, wenn der Betrieb nachweist, dass er bereits im Vorfeld alles getan, um die Feldmauspopulationen zurückzudrängen. Weiterhin ist es untersagt, den Wirkstoff auf vegetationsfreien Flächen auszubringen.