Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Pflanzenschutz-Tipps

Erste Blattflecken in Rüben fordern Bestandskontrollen: Wichtige Tipps

Pflanzenschutz-Empfehlungen vom 19. Juli 2023: Krankheiten in Rüben und Kartoffeln | Virusnester in Ackerbohnen | Tipps gegen Jakobskreuzkraut

Lesezeit: 8 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

Das Wichtigste zum Thema Pflanzenschutz mittwochs, während der Vegetationsperiode per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Aktuelle Situation

Mit Schauern und Gewittern bei Temperaturen um 20 °C ist das Wetter im Norden in dieser Woche wechselhaft und kühl, dazu windig. In den anderen Landesteilen treten Schauer nur vereinzelt auf. Hier ist es ebenfalls windig aber deutlich wärmer. Weiter meist trocken bleibt es vom Saarland und Rheinland-Pfalz über Hessen bis in den Osten. Am Wochenende ist es überall etwas wärmer verbreitet können Schauer und Gewitter durchziehen. Besonders südlich der Donau bringen kräftige Gewitter Unwetterpotenzial mit sich.

Rüben: Erste Blattflecken gefunden

Warndienste und Bekämpfungsaufrufe machen oft frühzeitig auf beginnenden Cercosporabefall aufmerksam. Nutzen Sie die Hilfsmittel und ergänzen Sie dann um eigene Bestandskontrollen.

Bis zum 31. Juli liegt der Bekämpfungsrichtwert bei 5% befallenen Pflanzen. Wie die aktuelle Befallssituation ist, zeigen die beiden folgenden Grafiken.

Das Wichtigste ist eine rechtzeitige Erkennung: Oft treten noch keine Blattflecken auf (grün markiert). Werden erste Blattflecken sichtbar, liegt der Befall in den meisten Fällen unter der 5%-Marke (gelb). Erste Regionen zeigen allerdings ein stärkeres Krankheitsauftreten (rot). Gefährdet für einen frühen Befall sind insbesondere Beregnungsstandorte.

Generell treten aktuell auf immer mehr Flächen erste Blattflecken auf. Vielfach handelt es sich um Cercospora, in Einzelfällen konnte aber auch Ramularia, Mehltau oder erster Rost ermittelt werden. Am Ende der Meldung steht für Sie eine Erkennungshilfe zum Download bereit.

Unsere Empfehlung:

Wegen der fortgeschrittenen Resistenzentwicklung bei Cercospora wird eine nachhaltige Kontrolle immer schwieriger und ein frühzeitiger Fungizideinsatz bei Befallsbeginn notwendig. Setzten Sie dann potente Fungizide, wie z. B. Propulse (1,2 l/ha, über Notfallzulassung), Diadem (1,0 l/ha) oder Panorama (0,6 l/ha, über Notfallzulassung) ein. Ist noch eine gute Leistung von den Strobilurinen zu erwarten, können Sie auch Amistar Gold (1,0 l/ha) zur Erstbehandlung verwenden. Weitere Behandlungsbeispiele finden Sie im Newsletter der letzten Woche.

Praxistipp: Mischen Sie vor allem in Starkbefallsregionen zur Absicherung der Cercosporaleistung und aus Resistenzgründen Kupferprodukte zu. Über Notfallzulassungen sind die Kupferpräparate Funguran Progress, Coprantol Duo, Grifon SC, Mastercop Act, Recudo, Yukon und Zerko in Rüben einsetzbar. Beachten Sie bei allen Kupfer-haltigen Produkten die folgenden Auflagen:

  • 20 m Gewässerabstand (bei 90 %-Abdriftminderung),
  • auf derselben Fläche in den folgenden drei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen,
  • maximal 3000 g Reinkupfer pro ha und Jahr.

Um die Behandlung zusätzlich zu optimieren, sollten Sie vor allem bei warmem Wetter die Maßnahme in die frühen Morgenstunden legen. Eine Wasseraufwandmenge von mindestens 300 l/ha verbessert die Benetzung.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Kartoffeln: Achten Sie auf Alternaria, Krautfäule und Kartoffelkäferlarven

Der Krankheitsdruck in den Kartoffeln nimmt aktuell zu. Halten Sie bei Krautfäule und Alternaria die richtigen Spritzabstände ein. Achten Sie zudem auf Larven neu eingeflogener Kartoffelkäfer.

Der Alternariadruck nimmt aktuell zu und auf zahlreichen Flächen tritt Befall auf. Liegen die letzten Behandlungen zehn bis zwölf Tage zurück, sollten Sie erneut behandeln. Eingesetzt werden dürfen Belanty mit 1,25 l/ha, Dagonis mit 0,75 l/ha, Narita mit 0,5 l/ha, Revus Top mit 0,6 l/ha, Propulse mit 0,5 l/ha oder Signum mit 0,25 l/ha - möglichst im Wechsel.

Das Infektionsrisiko der Krautfäule hat vor allem in der Osthälfte zugenommen (siehe proPlant-Karte). Müssen Sie gegen vorhandene Krautfäule eine Stoppspritzung durchführen, empfiehlt es sich, diese im Abstand von drei bis vier Tagen zu setzen, um eine nachhaltige Bekämpfung zu erreichen. Weitere Details zur Krautfäulebekämpfung entnehmen Sie der Empfehlung der letzten Woche.

Aktuell fliegen erneut Kartoffelkäfer zu und es schlüpfen auch schon wieder Kartoffelkäferlarven. Kontrollieren Sie ihre Bestände. Erst wenn 15 Larven pro Pflanzen auftreten, sollte eine Bekämpfung mit z. B. 125 ml/ha Benevia, 60 ml/ha Coragen/Voliam, 50 ml/ha Cyperkill Max, 50 ml/ha Decis forte, 125 g/ha Mospilan/Danjiri, zweimal 2,5 l/ha NeemAzal-T/S oder 50 ml/ha SpinTor erfolgen.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Ackerbohnen: Virusnester sind zu erkennen

Treten gelbfarbige Nester in den Ackerbohnen auf, können sie auf einen möglichen Virusbefall hindeuten. Bekämpfungsmaßnahmen gibt es keine.

Vermutlich wird es sich hier um Nanoviren handeln. Die Viren werdenhauptsächlich von der Grünen Erbsenlaus und der Grünen Pfirsichblattlaus übertragen. Sie sind aufgrund ihrer Farbe an den Pflanzen nur sehr schwer zu finden. Die Infizierung der Ackerbohnen durch diese Schädlinge hat schon vor der Blüte stattgefunden. Der jetzt gelbe Bereich im Bohnenbestand wird schnell abreifen. Es gibt häufig auch Mischinfektionen mit der Blattrollkrankheit, dem Bohnenmosaikvirus oder dem Adernmosaikvirus.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Grünland: Jakobskreuzkraut jetzt bekämpfen!

Blühendes Jakobskreuzkraut, welches vom Rand her in die Flächen eindringt, bestätigen, dass sich die Giftpflanze immer weiter ausbreitet. Je nach Auftreten eignen sich verschiedene Bekämpfungsmöglichkeiten.

Neben den blühenden Pflanzen sind im Umkreis aber auch oft schon kleinere aufgelaufene Jakobskreuzkraut (JKK)- Pflanzen zu finden, die sich, wenn man nichts macht im nächsten Jahr zum Problem entwickeln können. Denn JKK ist zwei bis mehrjährig. Im ersten Jahr keimt die Pflanze aus dem Samen und entwickelt sich im Normalfall weiter bis ins Rosettenstadium. Im Folgejahr schiebt sie aus der Rosette den Blütenstängel, blüht und bildet dann den Samen aus. Die Blütezeit beginnt etwa Mitte bis Ende Juni und endet im September.

Wichtig: Wird die Pflanze deutlich vor der Blüte gemulcht, so treibt sie wieder neu aus und versucht erneut zur Blüte und Samenbildung zu gelangen. Hingegen kann ein Schnitt oder Mulchen zur Vollblüte dieser Giftpflanze dazu führen, dass der Pflanze eine vollständige Entwicklung suggeriert wird und diese dann in Folge ihr Ziel der Vermehrung erreicht zuhaben abstirbt.

Weitere Bekämpfungstipps:

  • Bei geringer Unkrautdichte reicht es die Pflanzen auszustechen.
  • Alternativ können sie bei Vergesellschaftung mit anderen Problemunkräutern (z. B. Ampfer-Arten, Ackerkratzdistel und Große Brennnessel) mit der Rückenspritze und einer 1 % igen Simplexlösung (100 ml Simplex/ 10 l Wasser) miterfasst werden. Wird der Lösung Wasserfarbe beigemischt, können Doppelbehandlungen vermieden werden. Beachten Sie: die Anwendung des Mittels mit der Rückenspritze ist unmittelbar an oberirdischen Gewässern nicht zulässig. Es ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgeschriebene Mindestabstand bei dauerhafter Begrünung von 5 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Simplex dürfen Sie nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt anwenden. Eine Schnittnutzung im selben Jahr nach der Anwendung ist nicht erlaubt. Bei verbreitetem Vorkommen kann 2 l/ha Simplex mit der Feldspritze auch auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt flächig ausgebracht werden. Hierbei sind weitere NT- und NW- Auflagen gemäß der Gebrauchsanweisung zu beachten.

Wichtig: Verfüttern Sie mit Jakobskreuzkraut belastetes Futter nicht! Es muss entweder abgefahren und entsorgt werden oder auf der Fläche so lange verbleiben, bis es vollständig verrottet ist.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Widerruf von Rapsherbiziden und keine Erneuerung von Dimoxystrobin

Für Rapsanbauer gibt es relevante Neuerungen bei den Zulassungen einiger Herbizide sowie von Cantus Gold. Ein Grund die Pflanzenschutzlager zu sichten.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft antragsgemäß zum 14. Juli 2023 die Zulassung einiger Pflanzenschutzmittel

  • Circuit SYNC TEC (Zul.-Nr.: 008045-00)

    o Wirkstoffe: Clomazone, Metazachlor

    o Einsatzgebiete in Winterraps:

    - Einjähriges Rispengras,

    - Gemeiner Windhalm

    - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
  • Colzor SYNC TEC (Zul.-Nr.: 008046-00)

    o Wirkstoffe: Clomazone, Metazachlor, Napropamid

    o Einsatzgebiete in Winterraps:

    - Einjähriges Rispengras,

    - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
  • Tribeca SYNC TEC (Zul.Nr.: 008046-60)

    o Wirkstoffe: Clomazone, Metazachlor, Napropamid

    o Einsatzgebiete in Winterraps:

    - Einjähriges Rispengras,

    - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

und deren Vertriebserweiterung. Für die Pflanzenschutzmittel ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 14. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 14. Januar 2025.

Weiterhin hat die Europäische Kommission kürzlich entschieden, die Genehmigung für Dimoxystrobin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern (Durchführungsverordnung (EU) 2023/1436). In Deutschland ist nur ein Pflanzenschutzmittel mit Dimoxystrobin zugelassen:

  • Cantus Gold (Zul.-Nr.: 025533-00)

    o Wirkstoffe: Boscalid, Dimoxystrobin

    o Einsatzgebiete in Winterraps:

    - Weißstängeligkeit,

    - Rapsschwärze,

    - Wurzelhals- und Stängelfäule

    o Einsatzgebiete in Sonnenblume (§18):

    - Sclerotinia-Arten

Die Zulassung von Cantus Gold endet ohnehin durch Zeitablauf am 31. Juli 2023. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Anschließend gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Januar 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Juli 2024. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1436.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.