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topplus Pflanzenschutz-Tipps

Mit toleranten Gerstensorten dem Gelbverzwergungsvirus trotzen

Pflanzenschutz-Empfehlungen vom 9. August: BYDV-tolerante Gerstensorten | Nassfäule in Kartoffeln | Rübenkrankheiten

Lesezeit: 6 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

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Aktuelle Situation

In der zweiten Wochenhälfte geht es mit den Temperaturen allmählich aufwärts. Letzte Niederschläge ziehen am Mittwoch nach Osten ab und machen Platz für die Sonne. Bis Freitag liegen die Höchstwerte in der Südwesthälfte Deutschlands zwischen 25 und 30°C. Im Nordosten sind es zunächst noch 20 bis 23 °C. Dazu lässt der lebhafte Wind an den Küsten spürbar nach. Am Samstag steigen die Temperaturen vor allem vom Südwesten bis in die Landesmitte knapp über 30°C. Allerdings wird die Luft deutlich feuchter und damit auch unangenehm schwül. Im weiteren Verlauf steigt verbreitet das Schauer- und Gewitterrisiko. Nach Durchzug der Regengüsse zeigt der Temperaturtrend wieder etwas nach unten. Die Höchstwerte bleiben in den meisten Landesteilen aber auf einem sommerlichen Niveau.

Wintergerste: Mit toleranten Sorten gegen das Gelbverzwergungsvirus

Das Gelbverzwergungsvirus ist besonders bei früher Infektion im Herbst ertragsrelevant. Mit der Wahl virustoleranter Sorten gibt es seit wenigen Jahren ein neues Werkzeug, um die Ertragseinbußen zu mindern.

In früh gesäter Wintergerste finden sich erste Symptome gelegentlich schon im Herbst. Zumeist werden die streifigen Vergilbungen aber erst mit wärmeren Temperaturen ab März des nächsten Jahres sichtbar. Daher sollte man frühe Saattermine vermeiden (im Oktober gesäte Wintergerste ist in der Regel kaum gefährdet). Eine weitere Möglichkeit Ertragseinbußen durch den Virus zu verringern ist die Aussaat toleranter Sorten. Diese werden zwar auch von Blattläusen besiedelt und angesaugt und mit dem Virus versetzt, allerdings bilden sie die Schadsymptome in der Regel gar nicht aus. Mindererträge, die z.B. aus unbehandelten Beständen nicht toleranter Sorten bekannt sind, werden mit BYDV-toleranten Sorten deutlich reduziert.

BYDV-tolerante Sorten:

In 2023 wurden z. B. 355 ha Saatgutvermehrungsfläche der Sorte Integral, 271 ha der Sorte KWS Exquis sowie 95 ha der Sorte SU Virtuosa zur Feldbesichtigung gemeldet. Darüber hinaus besitzen weitere Sorten, wie z.B. Paradies, Sensation, Amaranta, Fascination, Novira, LG Caiman und Contra, eine eingekreuzte Toleranz gegenüber dem Gelbverzwergungsvirus.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Kartoffeln: Auf Nassfäule achten/Notfallzulassung für Quickdown

Die ergiebigen Niederschläge bieten optimale Entwicklungsbedingungen für die Nassfäuleerreger. Seien Sie vorsichtig bei der Ernte und beim Einlagern, damit sich die Fäule nicht unkontrolliert ausbreitet.

Eine Infektion des Erntegutes ist über Verletzungen bei der Ernte, beim Transport oder der Aufbereitung möglich. Sobald Sie nassfaule Knollen auf dem Verleseband des Roders finden, ist eine gründliche Reinigung des Roders mit anschließender Desinfektion mit MENNO Florades unbedingt angeraten. Nur so können Sie verhindern, dass der Erreger weitere Partien infiziert. Grundsätzlich sollte man vor der Einlagerung die Lagerfähigkeit der Partien abschätzen und Risikopartien sofort vermarkten bzw. verarbeiten lassen.

Mit diesen Tipps zur Ernte und Einlagerung halten Sie die Nassfäule in Schach:

  • Rechtzeitige Krautabtötung, um gleichmäßige Abreife zu erzielen
  • Sporizid plus ggf. Kupfermittel in vollen Aufwandmengen zum Sikkativ kombinieren
  • Infizierte Knollen im Boden durchfaulen lassen – nicht zu früh roden
  • Verringerung von Knollenbeschädigungen durch optimierte Rode- und Transporttechnik
  • Rodung nicht unter 10 °C
  • Selektion fauler Knollen schon beim Roden
  • Keine Rodung bei Nässe
  • Möglichst schnelle Abtrocknung der Knollenoberfläche
  • optimale Wundheilperiode
  • Geräte- und Kistenreinigung, Lagerhygiene
  • Desinfektion mit Menno Florades 2 %ig (2 l in 100 l Wasser)

Menno Florades mit 0,6 bis 0,8 l/qm Wasseraufwandmenge versprühen und mindestens 4 Stunden, besser aber über Nacht einwirken lassen. Damit eine gute Wirkung auch an glatten Oberflächen erzielt wird, empfiehlt sich der Einsatz als Schaumlösung.

Notfallzulassung für Quickdown

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Quickdown eine Notfallzulassung ausgesprochen. Sie gilt 120 Tage, vom 4. August 2023 bis zum 3. Dezember 2023 und gestattet die Ausbringung von 0,8 l/ha Quickdown mit 2,0 l/ha Toil in Pflanzkartoffeln ohne vorheriges Krautschlagen. Ein zweimaliger Einsatz im Abstand von mind. 4 Tagen bis 14 Tage vor der Ernte ist möglich. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Die zugelassene Menge wird auf 32.000 Liter ausreichend für etwa 20.000 ha Saat- und Pflanzkartoffelbestände begrenzt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Krautfäule Situation

Dass nach wie vor günstige Infektionsbedingungen herrschen, zeigt die die folgende proPlant-Karte. Hinweise zur Kontrolle entnehmen Sie den vorherigen Newslettern.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Rüben: Optimale Infektionsbedingungen für Cercospora

Steigende Temperaturen kombiniert mit Feuchtigkeit erhöhen für Pilzkrankheiten die Chance Infektionen setzen zu können. Besonders für Cercospora, die weiter unter den Blattkrankheiten dominiert, herrschen oft beste Voraussetzungen.

Denken Sie aber daran, dass der Bekämpfungsrichtwert ab dem 1. August bei 15 % befallener Blätter liegt. Neben Cercospora (siehe proPlant Karte) tritt auch Echter Mehltau in den Beständen auf. Auf ersten Flächen (z. B. in NRW am Niederrhein, in Niedersachsen sowie in der Nähe von Worms in Rheinland-Pfalz) sogar mit einer Befallshäufigkeit von über 15 %. Warndienste aus Sachsen–Anhalt melden ersten Echten Mehltau mit langsam ansteigendem Befall. Darüber hinaus sind oft erste Rostpusteln sowie auf einigen Flächen auch erste Ramularia-Symptome zu beobachten.

Wie schnell sich die Krankheitssituation verändern kann, zeigt ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt (Landkreis Stendal, Möllenbeck, Sorte Lunella KWS): Während vor zwei Wochen noch keine Cercospora bonitiert werden konnte, stieg der Befall innerhalb einer Woche auf 36 % befallene Blätter an. Eine Ausnahmesituation, die dennoch zeigt, dass regelmäßig auch auf eigenen Flächen kontrolliert werden sollte.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Prüfpflicht für Geräte zur Schneckenkorn-Ausbringung

Um Neuansaaten im Herbst zu schützen kann die Ausbringung von Schneckenkorn sinnvoll sein. Es ist zu beachten, dass die eingesetzten Geräte einer Prüfpflicht unterliegen.

Der Grund ist der, dass es sich bei Schneckenkorn um ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel handelt. Von der Überprüfung betroffen sind somit nicht nur klassischen Granulatstreuer, sondern auch Düngerstreuer, die für diesen Zweck eingesetzt werden. Die Überprüfung können Sie in jeder Werkstatt durchführen lassen, die auch den Spritzen TÜV anbietet (Amtlich anerkannte Kontrollwerkstätten). Wichtig ist es, sich rechtzeitig bei der Werkstatt zu melden, um einen Termin zu bekommen. Für die Überprüfung muss kein Schneckenkorn in den Streuer eingefüllt werden, da es sich um eine reine Funktionsüberprüfung handelt. Wenn alles in Ordnung ist, bekommen Sie – wie bei der Spritze auch – einen Prüfbericht und Ihr Streuer erhält eine entsprechende Plakette.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

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