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topplus Pflanzenschutz-Tipps 25.10.2023

Raps im Fokus: Regional Schäden durch Kleine Kohlfliege

Pflanzenschutz-Empfehlungen vom 25. Oktober: Schädlinge und Phoma in Raps | Rüben richtig zwischenlagern | Aufbrauchfristen für Pflanzenschutzmittel

Lesezeit: 8 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

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Aktuelle Situation

Mild und nass ist das Wetter in den nächsten Tagen. Bis zum Wochenende kommen regional (z.B. im Südwesten) größere Regenmengen zusammen. Im Osten ist es zeitweise etwas trockener. Die Temperaturen liegen maximal zwischen 13 und 17 °C. Lediglich im Nordosten wird es zum Ende der Woche kurzzeitig kühler (maximal um 10 °C). Die Tiefstwerte liegen überall oberhalb des Gefrierpunktes. Am Sonntag könnte es in der Nordwesthälfte erneut stürmisch werden.

Raps: Update zu Erdfloh, Kohltriebrüssler und Phoma

Auch wenn sich die Pflanzenschutzsaison dem Ende entgegen neigt, sollten Sie Ihren Raps noch im Blick halten. Sowohl der Rapserdfloh als auch der Schwarze Kohltriebrüssler können regional bekämpfungswürdig sein.

Rapserdfloh:

Im Vergleich zur vergangenen Woche (18.10.2023) zeigt die proPlant-Karte “Larvenentwicklung Bedingungen” nahezu bundesweit optimale Bedingungen für die Entwicklung der Larven an. Auf befallenen Flächen sind Vernarbungen und Einstichstellen an den Trieben erkennbar. Werden diese aufgeschnitten, zeigen sich die im Pflanzeninneren fressenden Rapserdflohlarven. Lediglich in der Mitte Deutschlands (südl. NRW, Hessen, Thüringen, nördliches Bayern) sowie im Übergangsbereich von Mecklenburg-Vorpommern zu Brandenburg kann die Entwicklung der Larven noch etwas weiter zurückliegen, sodass diese per Blattstielkontrolle noch schwer zu erkennen sind.

Die Bedingungen für die Eiablage sind im Vergleich zur vergangenen Woche etwas abgeflacht. Das kühlere Wetter bremst die adulten Käfer. In einigen Regionen ist kaum bzw. von einer geringen Eiablage auszugehen. Besonders in Südbayern bleiben die Voraussetzungen zur Eiablage aber günstig (siehe proPlant-Karte “Rapserdfloh Eiablage-Bedingungen"). Vielfach ist, besonders bei Starkbefall an Rapserdflohkäfern, von einem wellenartigen, anhaltenden Larvenschlupf bis in den Winter auszugehen.

Besonders in Regionen mit Starkbefall steht eine Bekämpfungsmaßnahme zur Erfassung der Larven in den Stängeln jetzt an. Genauere Informationen, u.a. über den Einsatz von Minecto Gold oder Exirel, erhalten Sie in den Meldungen der letzten Wochen.

Schwarzer Kohltriebrüssler:

Die Zuflugsituation des Schwarzen Kohltriebrüsslers zeigt sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren aktuell noch entspannt (siehe ISIP-Karte). In NRW liegen die Zahlen derzeit in der Regel unter drei Käfern je Gelbschale. Ähnlich ist es in Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg – hier halten sich die Werte unter fünf Käfern je Gelbschale. Wenige Ausnahmen liegen in Niedersachsen (nordöstlich von Bremen sieben Tiere/Gelbschale) und in Bayern (bis zu neun Käfer pro Gelbschale) vor.

Da vielfach nur noch wenige Käfer fehlen, bis die Schadschwelle von fünf bis sieben Käfer je Gelbschale (je nach Konstitution des Bestandes) überschritten wird, sind dringend weiterführende Kontrollen angesagt.

Phoma-Risiko:

Das Wetter bleibt in den kommenden Tagen optimal und infektionsfördernd für Phoma (siehe proPlant-Karte: „Phoma Infektionen“). Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation im Feld. Wurde noch kein fungizider Schutz über eine Maßnahme gesetzt, können Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Erregers notwendig werden. Nach wie vor gelten die Empfehlungen der vergangenen Wochen.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Raps: Kleine Kohlfliege sorgt regional für Schäden

Regional zeigt sich die Kleine Kohlfliege in diesem Jahr aktiver als im letzten. Haupt Schadverursacher sind die Larven, die an den Wurzeln fressen.

Ein Befall ist äußerlich durch welke Blätter und Wuchshemmungen erkennbar. Wenn Sie Einzelpflanzen herausziehen, können Sie die kleinen Larven der Kohlfliege (7 bis 8 mm lange, gelbweißliche Maden, die kopf- und beinlos sind) oder ihre Schadsymptome entdecken. Der Schaden zeichnen sich durch Fraß an den Seiten- und Hauptwurzeln sowie am Wurzelhals aus.

Aktuell tritt die Kleine Kohlfliege verstärkt auf Einzelflächen in NRW auf (vorwiegend im Rheinland auf Flächen, auf denen in der Vergangenheit Gemüse angebaut wurde). Je nach Situation fressen bis zu drei Larven an den Wurzeln einer Pflanze. Ein Auftreten wird auch aus Mecklenburg-Vorpommern gemeldet. Hier summiert sich der Fraß auf Einzelflächen zusätzlich mit dem hier häufig starken Rapserdflohbefall und macht den Pflanzen das Wachstum schwer.

Aktuell stehen keine Bekämpfungsmaßnahmen mehr zur Verfügung. Eine Maßnahme des Integrierten Pflanzenschutzes ist die Vermeidung von Frühsaaten. Darüber hinaus steht in Deutschland gegen die Kleine Kohlfliege die insektizide Beize Lumiposa zur Verfügung. Erfahrungsgemäß sind mit Lumiposa gegen die Larven der Kleinen Kohlfliege Wirkungsgrade um 60 % möglich. Bei Starkbefall kann so die Bestandesetablierung abgesichert werden. Daher ist der Einsatz dieser Beize auf Standorten mit regelmäßigem Befall an Kohlfliegen bzw. auf Flächen in unmittelbarer Nähre zu Feldern mit stärkerem Vorjahresbefall zu empfehlen. Die Kosten der Beizung mit Lumiposa liegen bei ca. 12 €/ha, je nach Saatstärke und Sortenwahl.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Zuckerrüben: Tipps zur Lagerung in Mieten

Ist die Rübe einmal gerodet, heißt es die Zuckerverluste bis zur Verarbeitung so gering wie möglich zu halten. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Seit Ende September/Anfang Oktober läuft die Zuckerrübenernte und viele Rüben werden in Mieten gelagert. Wenn der Rübenkörper gesund, sauber und trocken geerntet wurde, kommt es im Weiteren auf die Lagerung an, um die Zuckerverluste so gering wie möglich zu halten. Die Miete selbst sollte gleichmäßig, gerade und kompakt sein, um eine eventuelle Abdeckung zum Schutz vor Frost zu vereinfachen. Decken Sie die Mieten aber erst beim Frostaufruf seitens der Zuckerfabriken ab.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Pflanzenschutzmittellager aufräumen

Die Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln ändert sich ständig und erfordert eine regelmäßige Kontrolle des Lagers. Nach dem Saisonende ist ein guter Zeitpunkt für eine Inventur.

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt werden darf.

1) Zum einen kann die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels durch Zeitablauf enden. Sofern vorher keine Zulassungsverlängerung seitens des Unternehmens beantragt und durch das BVL ausgestellt wurde, gelten anschließend eine Abverkaufs- sowie eine Aufbrauchfrist.

2) Ebenso kann es durch das BVL zu einem Widerruf des Pflanzenschutzmittels aufgrund diverser Mängel im Gesundheits- und Umweltschutzes kommen.

3) Läuft die Genehmigung eines im Pflanzenschutzmittel enthaltenden Wirkstoffes auf EU-Ebene aus, darf das Mittel auch national nicht mehr zum Einsatz kommen.

4) Auch auf EU-Ebene gibt es den Fall, dass die EU-Genehmigung eines im Pflanzenschutzmittel enthaltenden Wirkstoffes aufgehoben wird.

Nach dem Zulassungsende gilt in der Regel eine Abverkaufsfrist von maximal 6 Monaten (für den Verkauf und Vertrieb bestehender Lagerbestände im Handel) sowie eine Aufbrauchfrist von maximal 12 zusätzlichen Monaten (insgesamt 18 Monate) für den Anwender. Nach einem Widerruf werden oft davon abweichende, meist kürzere Fristen bis hin zu einem direkten Anwendungsverbot erteilt.

Eine Inventur des Pflanzenschutzmittellagers schafft Platz:

In der Tabelle „Das muss aus dem Pflanzenschutzmittelschrank!“ sind von entsprechenden Änderungen betroffene Produkte aufgeführt. Nutzen Sie diese Hilfestellung, um Restbestände fristgerecht im kommenden Jahr 2024 (zum Teil auch bis 2025 möglich) aufzubrauchen. Die zweite Zusammenfassung „Das darf nicht mehr eingesetzt werden!“ listet Produkte auf, die seit 2023 nicht mehr eingesetzt werden dürfen und fachgerecht zu entsorgen sind. Sie dient als Erinnerung, Platz zu schaffen und rechtzeitig auszusortieren – bis zum Entsorgungstermin sollten diese Produkte im Pflanzenschutzmittellager separat aufbewahrt werden – eine eindeutige Kennzeichnung, wie z.B. ein Zettel mit der Aufschrift „zum Entsorgen“, beugt Lager- und Anwendungsfehler vor.

Weitere Informationen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erhalten Sie bei zuständigen Pflanzenschutzdienst sowie hier

Checkliste: Regeln zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln:

  • Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln nur in fest verschlossenen Originalverpackungen.
  • Lagerung in einem separaten, verschließbaren, kühlen, gut belüfteten, trockenen, frostsicheren Raum mit widerstandfähigen Wänden und fester Tür (keine brennbaren Baumaterialien; es sind weder Holzregale einzubauen, noch sollten größere Gebindeeinheiten im Karton belassen werden; die Lagerung in ausgedienten Kühltruhen ist nicht regelkonform).
  • Das Lager ist als Pflanzenschutzmittellager mit der Aufschrift „Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zutritt verboten“ zu versehen.
  • Schutzausrüstungen (Handschuhe, Brille, Atemschutz usw.) sind in der Nähe des Lagers, aber getrennt von den PSM aufzubewahren.
  • Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Mittel sind zum Nachschlagen aufzubewahren.
  • Eine Lagerliste muss geführt werden: sie ermöglicht regelmäßige Bestandsaufnahme und beugt ein Überlagern von nicht mehr zugelassenen PSM vor.
  • Zusammenlagerungsverbot von brennbaren Mitteln (F und F+) mit giftigen (T) bzw. sehr giftigen (T+) Mitteln beachten.
  • 10 % der Lagermenge, aber mindestens das größte Gebinde, muss aufgefangen werden können (z.B. in anerkannten PSM-Schränken verbaute Auffangwanne). (Befindet sich der Betrieb in einem Wasserschutzgebiet: 100% bzw. die gesamte Lagermenge).

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