Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Gekaufte ZAabschreibbar

Lesezeit: 1 Minuten

Obwohl er sich nie für die Landwirtschaft interessierte, wollte ein Sohn den 17 ha-Nebenerwerbshof nach dem Tod seiner Eltern als Alleinerbe übernehmen und seine Geschwister nach der Höfeordnung abfinden. Er berief sich dabei auf eine handschriftliche Testamentsergänzung, dass er den Betrieb weiterführen solle, und auf die im Grundbuch eingetragene Hofeigenschaft.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Oberlandesgericht Celle entschied jedoch anders. Die Eltern hatten schon vor 13 Jahren die Eigenbewirtschaftung beendet. Somit bestand im Erbfall keine landwirtschaftliche Betriebseinheit mehr. Eine Wiederaufnahme des Betriebes sei kaum möglich. Damit sei die Hofeigenschaft – unabhängig vom tatsächlichen Grundbuchinhalt – entfallen. Zum Zeitpunkt des Todes der Eltern sei der Sohn, der einen Internethandel betrieb, zudem nicht wirtschaftsfähig gewesen. Den Willen der Eltern, den Hof als wirtschaftsfähige Einheit zu erhalten, könne er nicht umsetzen. Es gelte daher das Testament ohne Ergänzung, das die älteste Tochter als Alleinerbin vorsah (7 W 126/10 L).

Die Redaktion empfiehlt

top + Schnupperabo: 3 Monate für 9,90 € testen

Alle wichtigen Infos zur Maissaussaat 2024 | Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- & Marktdaten

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.