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Windenergie als Renditeturbo?

Lesezeit: 6 Minuten

Windenergiebeteiligungen locken mit satten 5 bis 10 % Rendite. Über Chancen und Risiken informiert Rechts­anwalt Volker Henties aus Helmstedt.


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Bürgerwindparks sind an der stürmischen Nordseeküste ein Erfolgsmodell: Weil man Projekt und Leute sowie den windstarken Standort kennt, gehen die Anteile oft weg wie warme Semmeln. Viele Projekte laufen seit Jahren erfolgreich.


Manche Anleger sind aber auch bitter enttäuscht: Weil überregionale Windfonds die im Verkaufsprospekt versprochenen Ausschüttungen nicht erreichen, die Reparaturen immer teurer werden und sie den Eindruck haben, dass alle vom Windpark profitieren – außer den Anlegern. Blindes Vertrauen ist deshalb fehl am Platze: Wer Geld in Windenergieprojekte stecken will, sollte sich vorher sehr gründlich informieren. Das gilt auch für Landwirte, die sich vor Ort in einem Bürgerwindpark engagieren wollen, und erst recht bei bundesweiten Beteiligungskonzepten.


Chancen und Risiken:

In Deutschland sorgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für garantierte Preise beim Stromverkauf. Hohe Renditen von 8 bis 10 % sind für Geldanleger durchaus drin.


Doch auch die Risiken haben es in sich: Der Wind bläst wie er will – auch Experten lagen in den vergangenen schwachen Windjahren teils daneben. Bläst der Wind zu stark, sind dagegen manche Stromnetze so überlastet, dass ganze Windparks vom Netz genommen werden. Dazu kommen noch unkalkulierbare Reparaturkosten sowie Kosten für Provisionen, Ausgabeaufschläge, Vertrieb, Management und Verwaltung, die sich schwer kontrollieren lassen. Viele Gerichtsverfahren drehen sich um diese „Verstrickungen“, insbesondere wenn die Planer selbst z. B. über Tochtergesellschaften die Windenergieanlagen (WEA) verkaufen und/oder aufstellen.


Wie sich beteiligen?

Geldanlagen im Windenergiebereich gibt es als:


  • Geschlossene Fonds
  • Genussrechte und
  • Aktien oder Aktienfonds, die hier nicht Thema sei sollen.


Geschlossene Fonds:

Windfonds sind Sammelbecken für Geld in unterschied­licher Gesellschaftsform. Bürgerwindparks gehören dazu, aber auch ortsfremde Betreibergesellschaften mit einem oder mehreren Windparks.


Rechtsform kann z. B. eine GmbH & Co. KG, GmbH oder auch AG sein. Alle sammeln bei den Anlegern eine bestimmte Summe Geld ein. Dann wird der Fonds geschlossen („platziert“ in der Bankersprache) und der Bau begonnen. Ein An­teil kostet 100 bis 10 000 €. Die Laufzeiten sind lang, oft über zehn Jahre.


Typische Rechtsform eines Windfonds ist die GmbH & Co. KG. Als Anleger sind Sie Kommanditist, also Mitunternehmer mit Mitbestimmungsrechten bei Gesellschafterversammlungen, namentlicher Eintragung im Handelsgesetzbuch usw.


Ihre Rendite erhalten Sie als Ausschüttung aus dem Gewinn. Sie ist anfangs meist gering und steigt dann an. Der Idealfall: Über die Ausschüttungen haben Sie Ihr eingesetztes Kapital schon vor Laufzeitende zurück und kassieren dann ausschließlich Gewinnanteile. Läuft dagegen etwas schief, ist Ihre Einlage im Extremfall ganz weg. Auch können Sie geschlossene Fonds nicht einfach kündigen, wenn Ihnen die Sache zu heiß wird oder Sie Ihr Geld brauchen. Möglich ist der Verkauf Ihres Anteils meist nur unter Wert auf dem „grauen“ Zweitmarkt.


Genussrechte:

Als Anleger stellen Sie Ihr Kapital für eine bestimmte Zeit einer Firma zur Verfügung, die z. B. Windparks betreibt oder auch projektiert. Im Gegenzug gibt es eine jährliche Verzinsung oder eine Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung. Genussrechte gibt es unbefristet oder mit fester Laufzeit.


Anders als bei geschlossenen Fonds wird laufend Kapital eingesammelt, und als Anleger sind Sie kein Mitunternehmer. Genussrechte haben auch kürzere Laufzeiten und sind besser handelbar, vor allem, wenn Sie Ihr Geld vor Laufzeitende brauchen. Allerdings: Im Fall einer Insolvenz besteht das Risiko eines Totalverlustes auch hier – teilweise werden die Ansprüche der Genussscheininhaber sogar nachrangig nach allen anderen Gläubigern befriedigt.


Ein seriöses Angebot?

Wegen des Risikos sollten Sie sich umfassend über das Projekt informieren. Hier einige Tipps:


  • Anbieter: Je mehr Erfahrung ein Initiator im Windbereich hat, desto realistischer wird er den wirtschaftlichen Erfolg des Projektes einschätzen. Fragen Sie nach Referenzprojekten mit der gleichen Technik. Erkundigen Sie sich bei demjenigen, der die Beteiligung empfiehlt, welche Beziehung er zu den Initiatoren hat und ob er davon direkt oder indirekt profitiert.
  • Beteiligungsprospekt: Er ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält umfassende Informationen über Wirtschaftlichkeit, Kapitalverwendung usw.. Gute Prospekte sind von Wirtschaftsprüfern vorab geprüft. Obwohl Gerichtsurteile bestätigen, dass die darin enthaltene Information verlässlich sein muss, gibt er keine Garantie auf wirtschaftlichen Erfolg.
  • Energieertrag: Gute Standorte werden rar. Umso entscheidender sind zuverlässige Windgutachten für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Standard sind pro Projekt 2 bis 3 Windgutachten von unabhängigen Sachverständigen oder noch besser eine längerfristige Messung der Windverhältnisse vor Ort. Für die Ertragsberechnung sind Abschläge von 7 bis 10 % der prognostizierten Erträge als „Sicherheitspolster“ durchaus empfehlenswert. Gibt es bereits Windparks in der Nähe, fragen Sie dort nach Vergleichserträgen.
  • Investitionssumme: Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ziehen Experten eine grobe Faustzahl heran: Die Gesamtinvestitionskosten, bezogen auf den Jahresstromertrag, sollten möglichst 0,65 €/kWh/Jahr nicht übersteigen. Dabei einzurechnen sind auch die Kosten für die Inbetriebnahme, nicht jedoch z. B. Pachtvorauszahlungen, Liquiditätsreserven oder Ähnliches.
  • Genehmigungen/Verträge: Steigen Sie am besten erst ein, wenn die Voraussetzungen für die Realisierung bereits vorliegen oder die Inbetriebnahme bald ansteht.


Dazu gehören:


– Baugenehmigung,


– Netzanschluss- und Einspeisevertrag,


– Kaufvertrag Windenergieanlagen, Generalunternehmer Windparkbau,


– Dienstbarkeiten und Pachtverträge für Flächen,


– Managementverträge,


– Versicherungen und (Voll-)Wartungsverträge,


– Finanzierungszusage der Bank.


Von „blind-pool“-Fonds lassen Sie besser die Finger. Hier steht nicht fest, was Sie überhaupt kaufen, weil die Investoren noch auf Projektsuche sind.


  • Finanzierung: Das über den Fonds eingesammelte Kapital zählt zum Eigenkapital des Projektes. Als Anleger sollten Sie auf eine Platzierungsgarantie drängen: Finden sich nicht genug Anleger, schießt eine Bank Gelder zu, damit es keine Verzögerung gibt.
  • Versicherung: Die oft unkalkulierbaren Reparaturkosten und Ertragsausfälle sollte ein Full-Service-Vertrag abdecken.
  • Nebenkosten: Erkundigen Sie sich nach den Kosten für Ihre Beteiligung, z. B. Beglaubigungsgebühren für den Handelsregistereintrag oder ein „Agio“, also einen Ausgabeaufschlag. Er sollte 5 % nicht überschreiten.
  • Haftung: Beteiligen Sie sich nur, wenn die Gesellschaftsform die Haftung begrenzt. Das ist z. B. nicht der Fall in einer GbR. Klären Sie bei anderen Rechtsformen, ob die Gesellschaften ordnungsgemäß gegründet wurden und die Haftungsbeschränkung wirklich sicher ist.
  • „Weiche“ Kosten: Die Kosten für das technische und kaufmännische Management sind schwer einzuschätzen und damit immer wieder eine Ansatzstelle für kriminelle Praktiken, Geld quasi „unbemerkt“ aus dem Windpark abzuziehen. Die Abrechnung der kaufmännischen Geschäftsleitung sollte grob 3 bis 4 % des Jahresumsatzes nicht überschreiten.


Passt die Geldanlage zu mir?

Windbeteiligungen bieten gute Chancen bei hohem Risiko. Unsere Tipps:


  • Windbeteiligungen sind nichts für die Altersversorgung! Investieren Sie nur Beträge, die Sie langfristig nicht benötigen.
  • Informieren Sie sich, besprechen Sie mit Fachleuten Wirtschaftlichkeit, Gesellschaftsvertrag, Steuerfragen usw. Sehen Sie sich also als kritischen Mitunternehmer – schließlich gehört der Windpark den Anlegern!


Interessant: Empfiehlt Ihnen eine Person mit besonderer Vertrauensstellung (Steuerberater, Anwalt, Unternehmensberater) einen bestimmten Fonds, könnte diese bei einem „Reinfall“ schadenersatzpflichtig sein.-ha-

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