Zum Ausgleich von Schäden an landwirtschaftliche Kulturen inklusive Grünland plant das Land Niedersachsen jetzt ein Hochwasser-Hilfsprogramm. Wer den finanziellen Ausgleich beantragen möchte, muss sich bis zum 26.2.2024 per E-Mail bei der Landwirtschaftskammer melden (Details dazu lesen Sie hier) Sie erhalten eine Nachricht per Mail von der Kammer und müssen in der FANi-App die Daten einmal synchronisieren. Anschließend können Sie die Bilder hochladen.
Ausgleich auch für Schäden an Gebäuden
Neben Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen werden voraussichtlich auchGebäude-/Inventarschäden Berücksichtigung finden, so die Landwirtschaftskammer. Diese Schäden sind durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren (nicht mit FANi!) und mit dem späteren Antrag einzureichen. Mit dem Antragsformular sind dann auch - falls vorhanden – Kostenvoranschläge und bereits vorliegende Rechnungen einzureichen. Ist der Schaden größer als 3.000 €, muss nach derzeitigem Stand ein Gutachten eines oder einer öffentlich bestellten Sachverständigen vorgelegt werden.
Details dazu wie Antragsvorducke, Antragsfristen, zus. Unterlagen, etc. will die Kammer noch mitteilen.
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Zum Ausgleich von Schäden an landwirtschaftliche Kulturen inklusive Grünland plant das Land Niedersachsen jetzt ein Hochwasser-Hilfsprogramm. Wer den finanziellen Ausgleich beantragen möchte, muss sich bis zum 26.2.2024 per E-Mail bei der Landwirtschaftskammer melden (Details dazu lesen Sie hier) Sie erhalten eine Nachricht per Mail von der Kammer und müssen in der FANi-App die Daten einmal synchronisieren. Anschließend können Sie die Bilder hochladen.
Ausgleich auch für Schäden an Gebäuden
Neben Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen werden voraussichtlich auchGebäude-/Inventarschäden Berücksichtigung finden, so die Landwirtschaftskammer. Diese Schäden sind durch aussagekräftige Fotos zu dokumentieren (nicht mit FANi!) und mit dem späteren Antrag einzureichen. Mit dem Antragsformular sind dann auch - falls vorhanden – Kostenvoranschläge und bereits vorliegende Rechnungen einzureichen. Ist der Schaden größer als 3.000 €, muss nach derzeitigem Stand ein Gutachten eines oder einer öffentlich bestellten Sachverständigen vorgelegt werden.
Details dazu wie Antragsvorducke, Antragsfristen, zus. Unterlagen, etc. will die Kammer noch mitteilen.