Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Urteil zu Medikamentenpreisen

Können Landwirte ihre Tierärzte nach den Einkaufspreisen fragen?

Muss ein Tierarzt die Medikamentenpreise offenlegen? Ja, sagt das Landgericht Osnabrück in einem rechtskräftigen Urteil. Rechtsanwalt Dr. Christian Halm erklärt, was das für andere Landwirte bedeutet.

Lesezeit: 4 Minuten

top agrar: Herr Dr. Halm, können Landwirte aufgrund des Urteils jetzt die Einkaufspreise bei ihrem Tierarzt erfragen?

Dr. Halm: Ja, aus dem Urteil ist ein Auskunftsanspruch ableitbar, damit man prüfen kann, ob der Tierarzt die Kosten korrekt berechnet hat.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Hängt der Auskunftsanspruch von der Art des Vertrages ab?

Dr. Halm: Er gilt für alle Verträge, die auf der GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte) basieren. Das Gericht hat entschieden, dass Tierarztpraxen auch bei Betreuungsverträgen, die sich auf die GOT berufen, die mit Arzneimittelproduzenten oder Importeuren vereinbarten Sonderkonditionen an die Landwirte weitergeben müssen. Aufschlagen dürfen sie höchstens die gesetzlichen Zuschläge nach § 10 Arzneimittelpreisverordnung.  

Wie häufig liegen in der Praxis Betreuungsverträge vor, die sich auf die GOT berufen?

Dr. Halm: Ich würde sagen, die meisten Bestandsbetreuungsverträge beruhen auf der GOT, da für Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden (Fertigarzneimittel) und deren Abgabe nach § 43 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes den Apotheken vorbehalten ist, in der Arztneimittelpreisverordnung geregelt sind. 

Wie lange rückwirkend können Landwirte nach Einkaufspreisen fragen?

Dr. Halm: Jeder Landwirt, aber auch sonst jeder Tierhalter kann jetzt mit Hinweis auf das Urteil rückwirkend über drei Jahre seinen Tierarzt auffordern, die Einkaufspreise offenzulegen. 

Man kann rückwirkend über drei Jahre seinen Tierarzt auffordern, die Einkaufspreise offenzulegen.
Dr. Christian Halm

Was ist, wenn der Tierarzt die Auskunft verweigert?

Dr. Halm: Dann kann der Anspruch relativ unkompliziert gerichtlich durchgesetzt werden. Dies sollte spätestens dann geschehen, wenn die Medikamentenabgabe fast drei Jahre her ist, um die Verjährung zu unterbrechen.  

Welche Kosten entstehen dafür? Zahlt die Rechtsschutzversicherung des landwirtschaftlichen Betriebes?

Dr. Halm: Die anfallenden Kosten hängen von der Höhe der in Rechnung gestellten Medikamentenkosten ab. In der Regel übernimmt die Betriebsrechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten.

Wie kam das mittlerweile rechtskräftige Urteil zustande?

 Dr. Halm: Ein Landwirt hatte vier Jahre lang die Tierarztrechnungen für seine Bestandsbetreuungsverträge nicht bezahlt. Er bezweifelte u.a. die Angemessenheit der Preise für die Medikamente. Als die Tierarztpraxis die ausstehenden 23.000 € einklagte, forderte der Gutachter vor Gericht die Offenlegung der Einkaufspreise. Doch die Tierarztpraxis stellte sich auf den Standpunkt, dass ihr die Mindestabgabepreise des jeweiligen Pharmaherstellers zuzüglich der jeweiligen Mindestmargen der Tierärzte als Vergütung zustehen. 

Wie reagierte das Gericht?

Dr. Halm: Da sich der Betreuungsvertrag des Landwirts in § 4 auf die GOT berief, war die Praxis aus Sicht der Richter an § 10 der Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Diese sieht vor, dass durch Tierärzte nur die Beschaffungskosten zuzüglich bestimmter Höchstzuschläge sowie der Umsatzsteuer erhoben werden dürfen. Das Fazit der Richter: Um dem Gutachter die Überprüfung zu ermöglichen, muss die Praxis die Einkaufspreise offenlegen.

Weshalb gab die Praxis die Preis nicht heraus?

Dr. Halm: Die Tierärzte mussten zugeben, dass sie sich mit anderen Tierarztpraxen zu einer Einkaufgemeinschaft zusammengeschlossen und Sonderkonditionen mit den Herstellern und Importeuren vereinbart hatten. Hier habe die Praxis sich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was entschied das Gericht?

Dr. Halm: Da die Preise zwar vorlagen, und die Tierarztpraxis sie nur nicht herausgeben wollte, entschied sich das Gericht gegen eine Schätzung, die die Tierarztpraxis wollte, und wies die Klage ab. Der verklagte Landwirt musste seine ausstehende Tierarztrechnung nicht bezahlen.

Welche Zuschläge dürfen die Tierärzte berechnen?

Dr. Halm: Das ist relativ kompliziert zu berechnen. Beispielsweise dürfen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, auf den Apothekenabgabepreis ab einem Betrag von 543,92 Euro höchstens Zuschläge in Höhe von 8,263 Prozent zuzüglich 118,24 Euro zzgl. Umsatzsteuer erhoben werden (§ 3 AMPreisV).

Bei der Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 Prozent (Spanne 50 Prozent) auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für den Stoff und die erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben. Auszugehen ist von dem Apothekeneinkaufspreis der abzugebenden Menge des Stoffes, wobei der Einkaufspreis der üblichen Abpackung maßgebend ist. (§ 4 AMPreisV)

Herr Dr. Halm, wir danken Ihnen für das Gespräch.

 

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.