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topplus Neuer Steuerberater

Was ist beim Wechsel zu einem neuen Steuerberater zu beachten?

Wer als Landwirt die Kündigung vom Steuerberater erhält, muss sich zeitnah um Ersatz bemühen. Woran man denken muss, erläutert StB Stefan Heins, Geschäftsführer der wetreu LBB in Kiel.

Lesezeit: 2 Minuten

Bislang galt: Fiel nichts besonders vor, sind Landwirte häufig sogar über die Generationen Kunde bei der gleichen Steuerberatung. Jetzt schlagen die Steuerberater Alarm: Sie schaffen die Arbeit nicht mehr und müssen Mandanten kündigen. Den Landwirten bleibt dann nichts anderes übrig, als einen neuen Steuerberater zu suchen. Ist dieser gefunden, muss zur Anbahnung der neuen Mandatsbeziehung folgendes geschehen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin zur Besprechung der künftigen Prozesse.

  • Übergeben Sie sämtliche Unterlagen inkl. Datensicherungen. Nach Beendigung des Mandats haben Sie als Mandant gegen den ehemaligen Berater einen Anspruch auf Datenauskunft nebst Zurverfügungstellung einer Datenkopie.

  • Stellen Sie alle wesentlichen Unterlagen mit Dauercharakter (Hofüberlassung, Pachtverträge, Kreditverträge) für den neuen Steuerberater zusammen.

  • Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen und der Steuerberater die Löhne abrechnen soll, geben Sie alle Daten der Mitarbeitenden auf den neuen Steuerberater. Sinn macht auch, die Mitarbeiter über den Steuerberater-Wechsel zu informieren.

  • Besprechen Sie mit dem neuen Steuerberater alle Vollmachten. Ein gut organisierter Steuerberater hat in der Regel einen Prozess mit dem die Mandatsaufnahme geregelt wird.

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Kleine Checkliste für Unterlagen, die Ihr neuer Steuerberater erhalten sollte:

1.      Darstellung der persönlichen Vermögenslage des Mandanten

2.      Sämtliche Jahreskonten, Bilanzen der letzten drei Jahre,

3.      Sämtliche Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre,

4.      Kontennachweise und Aufstellung des Anlagevermögens

5.      Grund und Bodenverzeichnis,

6.      Aufstellung über offene Posten bei Kunden und Lieferanten,

7.      Betriebswirtschaftliche Auswertungen,

8.      GDPdU Dateien (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen),

9.      Arbeitsverträge und eventuelle Zusatzvereinbarungen, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen und

10.   Einkommensteuererklärungen und Bescheide des aktuellen und der zurückliegenden Jahre.

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