Die schriftliche Begründung des Bundesgerichtshofes zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen liegt seit heute vor: Satelliten-Blockheizkraftwerke sind demnach weiterhin als eigenständige Anlage zu vergüten. Darauf weist die Anwaltskanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte aus Regensburg hin.
Worum geht es? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich vor Kurzem für einen weiten Anlagenbegriff bei Biogasanlagen ausgesprochen. Das heißt: Alle BHKW, die am selben Fermenter „hängen“, gelten als eine Anlage. In der Branche führte dies zu Unruhe. Denn folgt man der Logik des BGH, zählen auch so genannte Satelliten-BHKW, die über eine lange Gasleistung an den Fermenter angeschlossen sind, zu dieser Anlage. Konsequenz: Dadurch würde der Betreiber aufgrund des komplizierten Tarifsystems im EEG weniger Vergütung erhalten. In der nun vorliegenden Begründung hat der BGH jedoch ausdrücklich klargestellt, dass Satelliten-BHKW eigenständige Anlagen sind, so die Rechtsanwälte der Kanzlei. (ro)