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Schleswig-Holstein entwirft Energiewendegesetz

Mit einem Energiewende- und Klimaschutzgesetz will Schleswig-Holsteins Landesregierung die Energiewende bei der Strom- und Wärmeversorgung vorantreiben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat in der vergangenen Woche ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz verabschiedet. „Auch Schleswig-Holstein bekommt den Klimawandel zu spüren und ist zu Anpassung gezwungen. Klimaschutz muss deshalb auf allen Ebenen vorangetrieben werden, um die Folgen soweit wie möglich zu begrenzen“, kommentiert Energiewendeminister Robert Habeck den Beschluss. Mit dem Gesetz will die Landesregierung zentrale Klimaschutzziele für das Bundesland festschreiben:


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Die Treibhausgasemissionen sollen gegenüber dem Jahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden. Bislang hat Schleswig-Holstein nach Angaben des Statistikamtes Nord eine Reduktion um 24 Prozent erreicht (Daten für das Jahr 2013).

  • Bis 2025 will das Land den Stromverbrauch rechnerisch zu mindestens 300 Prozent durch erneuerbare Energien decken. Im Jahr 2015 werden voraussichtlich schon mehr als 100 Prozent erreicht.
  • Der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien soll bis 2025 mindestens 22 Prozent erreichen. Im Jahr 2013 lag er bei knapp 13 Prozent.
  • Die Landesregierung will Vorreiter sein und die CO2-Emissionen von Landesliegenschaften bis 2020 um 40 Prozent mindern. Bis 2050 sollen die Strom- und Wärmeversorgung CO2-frei erfolgen.
  • Das Gesetz soll die Wärmewende in den Kommunen voranbringen. Energieunternehmen und öffentliche Stellen wie Bezirksschornsteinfeger werden dem Entwurf zufolge verpflichtet, den Gemeinden auf Anfrage Daten über Energieverbrauch von Gebäuden, der Leistung von Wärmeanlagen sowie Gas- und Wärmenetzen zur Verfügung zu stellen.
Der Gesetzentwurf soll nach Auswertung der Stellungnahmen noch vor der Sommerpause erneut im Kabinett beraten und dann dem Landtag zugeleitet werden. Ziel ist es, dass er in der zweiten Jahreshälfte 2016 in Kraft tritt.


Das Vorgehen könnte auch Vorlage für die Bundesregierung sein, sagt Minister Habeck. Auch sie sollte ein Klimaschutzgesetz erlassen.  „Die Bundesregierung tut aber derzeit das Gegenteil. Sie steuert sehenden Auges auf ein Verfehlen der Klimaschutzziele zu, schwächt den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor, ergreift keine wirksamen Maßnahmen für einen Kohleausstieg und verfehlt die Ziele für die Verkehrs- und Wärmewende“, kritisiert der Energiewendeminister. Das könne sich Deutschland angesichts des globalen Drucks beim Klimawandel nicht leisten.

 

 

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