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Neues Bundeswaldgesetz

Bundesländer fordern gleichrangige Waldfunktionen

Für den Erhalt gleichrangiger Waldfunktionen haben sich die Bundesländer ausgesprochen. Und nur erforderliche Mindeststandards der Bewirtschaftung sollten ordnungsrechtlich abgesichert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesländer wollen bei der geplanten Novelle des Bundeswaldgesetzes die Gleichrangigkeit aller Waldfunktionen erhalten. Das haben sie letzte Woche auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Erfurt betont.

Der Novelle müsse eine sorgfältige Evaluierung und Folgenabschätzung zugrunde liegen, die die Aspekte des Klimawandels, der multifunktionalen Nutzung und der Erbringung von Ökosystemleistungen berücksichtige, so die Länder.

Sie halten es zudem für wichtig, dass in dem neuen Bundeswaldgesetz in Bezug auf die Waldbewirtschaftung nur die erforderlichen Mindeststandards ordnungsrechtlich abgesichert werden. Der Erhalt der Wälder könne und müsse zusammen mit den Waldbesitzenden gelingen. Für Ökosystemleistungen sollten Ausgleichszahlungen, Förderinstrumente oder weitere Anreizsysteme vorgesehen werden.

Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen forderten in einer Protokollerklärung allerdings auch, dass in der Novelle konkrete Anforderungen zur Waldbewirtschaftung im Sinne einer guten fachlichen Praxis formuliert werden. Damit sei eine stärkere Ausrichtung auf den Waldumbau zu erreichen.

In einer Protokollerklärung lehnten die Hälfte der Bundesländer, konkret Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, einen strafrechtlichen Sanktionsmechanismus im neuen Bundeswaldgesetz ab.

Familienbetriebe fordern Stopp der Novellierung des Bundeswaldgesetzes

Zuvor - am 14. März - hatten die Familienbetriebe Land und Forst Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bereits aufgefordert, den Entwurf des neuen Bundeswaldgesetzes zurückzuziehen und den Gesetzgebungsprozess aufzugeben.

Überregulierung und Strafandrohungen seien ein nicht nachzuvollziehender Misstrauensbeweis gegen Waldbesitzer und führten zudem das Versprechen des Bürokratieabbaus ad absurdum, so der Verband. Niemand brauche ein neues Bundeswaldgesetz, am wenigsten der Wald selbst. Nur durch Vielfalt in der Bewirtschaftung und das Know-how der Forstleute vor Ort könne der Wald klimastabil umgebaut werden, heißt es.

„Auch in der Landwirtschaft muss“, so Elverfeldt, „das Thema Bürokratieabbau endlich beherzt angegangen werden. Dokumentationspflichten müssen auf den Prüfstand und Bewirtschaftungsvorgaben vereinfacht und vereinheitlicht werden.“

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