Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau DLG-Feldtage 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Verlängerung

Jagdgenossenschaften: bis 2025 umsatzsteuerfrei

Die Optionsfrist für Jagdgenossenschaften wurde um zwei Jahre verlängert: Viele Jagdgenossenschaften müssen erst ab Anfang 2025 Umsatzsteuer zahlen.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundesrat hat die Übergangsfrist zur Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften bis Ende 2024 verlängert. Nun müssen diese erst ab Anfang 2025 Umsatzsteuer aus den Verpachtungserlösen an das Finanzamt abführen. Zwar gelten Jagdgenossenschaften seit 2017 als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, sie konnten aber eine Übergangsfrist nutzen, wenn sie rechtzeitig bis zum 31.12.2016 eine sogenannte Optionserklärung beim Finanzamt eingereicht hatten. Diese Übergangsfrist sollte ursprünglich Anfang 2023 auslaufen.

Tipp: Die meisten Jagdgenossenschaften erzielen weniger als 22.000 € Pachteinnahmen pro Jahr. Damit greift die Kleinunternehmerregelung und die Genossenschaften sind ohnehin von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Sie dürfen sich im Gegenzug allerdings auch keine Vorsteuern erstatten lassen. Die Kleinunternehmerregelung können Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ralf Stephany, Parta Bonn

Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.