Bayerische Milcherzeuger mit Anbindehaltung, die den Investitionszuschuss von 35 % für die Umstellung auf die Laufstallhaltung nutzen wollen, müssen sich sputen. Die erhöhte Förderung gebe es nur noch für die Fälle, die im Jahr 2010 bewilligt werden, bestätigte ein Sprecher des Münchner Agrarministeriums gegenüber top agrar. Investitionswillige Landwirte sollten deshalb ihren Antrag auf Investitionsförderung mit ausreichendem zeitlichen Abstand zum Jahreswechsel stellen.
Der frühere Agrarminister Josef Miller hatte die Sonderförderung Mitte 2007 wegen des vergleichsweise geringen Anteils von Laufstallbetrieben in Bayern eingeführt. Damals standen noch 60 % der bayerischen Milchkühe in Anbindebetrieben. Seither haben rund 1 000 Milchviehhalter mit Anbindehaltung die verbesserte Förderung beantragt, gut 700 wurden bisher bewilligt.
Die Milchviehhalter im Frei-staat bleiben bei der Investitionsförderung aber auch künftig gegenüber anderen Betriebszweigen bevorzugt. Der normale Fördersatz für Stallbaumaßnahmen beträgt 20 %. Investitionen in die Milchviehhaltung und Stallbauten bei erstmaliger Aussiedlung bezuschusst Bayern mit 25 %. Erfüllt der Stallbau die Kriterien besonders artgerechter Haltung, erhöht sich der Zuschuss um jeweils 5 %.